Gericht: Freigestellte LMU-Mitarbeiterin muss Corona-Wut-Video löschen

Die LMU-Mitarbeiterin, die wegen eines Corona-Videos aus der Leichenhalle freigestellt wurde, muss besagtes Video löschen. Das ergab ein Vergleich vor Gericht.
von  AZ
Die Pathologie-Mitarbeiterin wurde wegen ihres Videos aus der Leichenhalle freigestellt.
Die Pathologie-Mitarbeiterin wurde wegen ihres Videos aus der Leichenhalle freigestellt. © Matthias Balk/dpa

München - Zwischen der freigestellten Leichen-Präparatorin sowie der Leitung der LMU gab es einen gerichtlichen Vergleich – das berichtet die "Bild".

Demnach muss die 27-Jährige ihr Wut-Video aus der Leichenhalle löschen. Zuvor hatte die LMU einen entsprechenden Eilantrag ans Münchner Arbeitsgericht gestellt. Die Richterin betonte, dass die junge Frau in einem öffentlichen Video durchaus ihre Meinung sagen dürfe, jedoch nicht an ihrem Arbeitsplatz.

Dem Bericht zufolge war die Mitarbeiterin mit dem Löschen des Videos einverstanden. "So etwas würde ich nicht mehr machen", wird sie zitiert.

Mitarbeiterin möchte gerichtlich gegen Kündigung vorgehen

Nach dem Veröffentlichen des Videos hatte sich die LMU schnell von den getätigten Aussagen distanziert. Zudem teilte die Universität mit, dass die 27-Jährige freigestellt worden sei, zudem stehe eine Kündigung bevor. Gegen diese möchte die Pathologie-Mitarbeiterin laut "Bild" nun vorgehen. Der Prozess startet wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres vor dem Arbeitsgericht.

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