Fußfessel-Prozess: Haft für Sexualstraftäter

Im sogenannten Fußfessel-Prozess hat das Münchner Landgericht am Montag einen rückfälligen Sexualverbrecher wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.  
dpa |
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Im sogenannten Fußfessel-Prozess hat das Münchner Landgericht am Montag einen rückfälligen Sexualverbrecher wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

München – Der 42-Jährige war im Januar 2012 aus der nachträglich ausgesprochenen Sicherungsverwahrung als bayernweit erster Häftling in elektronischen Fußfesseln entlassen worden. Nur drei Monate später missbrauchte der Mann ein siebenjähriges Mädchen. Der Angeklagte wurde seit 1999 zweimal wegen Kindesmissbrauchs bestraft und saß bis 2006 im Gefängnis. Danach sprach das Landgericht gegen ihn die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus.

Aus dieser musste er schließlich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entlassen werden. Dabei bekam er die Weisung, elektronische Fußfesseln zu tragen und diese betriebsbereit zu halten. Zudem musste er Kontakt zu Kindern vermeiden und durfte Wohnungen nicht betreten, wenn Minderjährige sich dort aufhielten.

Gegen alle Auflagen hat der Angeklagte laut Urteil verstoßen. Nach achtmonatiger Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und acht Monate Haft sowie die erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf 22 Monate Haft und gegen eine Sicherungsverwahrung.

 

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