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Er besuchte Konzert: Auto von Bayerns Polizeichef parkt mitten in Fußgängerzone

Während eines Konzerts in der Münchner Innenstadt parkt der Dienstwagen von Landespolizeipräsident Michael Schwald (58) ungeniert in der Fußgängerzone. Dabei gelten die Park-Regeln auch für Bayerns obersten Polizeichef. Ein Bußgeldverfahren ist bereits eingeleitet – allerdings nicht gegen ihn.
Nina Job |
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Michael Schwald ist seit 2022 Landespolizeipräsident.
Michael Schwald ist seit 2022 Landespolizeipräsident. © Polizei

In der Fußgängerzone zu parken, ist verboten. Das dürfte jedem bekannt sein. Und das gilt auch für Polizisten – es sei denn, sie sind im Einsatz. Denn in diesem Fall kommt die Polizei einer hoheitlichen Aufgabe nach und darf Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen.

Landespolizeipräsident Michael Schwald (58), Chef von mehr als 45.000 Beschäftigten (darunter mehr als 36.000 Vollzugsbeamten) bei der Polizei in Bayern, hat schon mehrmals mit Parkverstößen von Polizisten zu tun gehabt. So wies er ihm untergeordnete Beamte mehrmals an, zu Veranstaltungen wie Polizeigottesdiensten in der Münchner Innenstadt öffentlich anzureisen.

Dienst-BMW parkt mitten in der Fußgängerzone

Dienstfahrzeuge könnten bei der Bereitschaftspolizei in der Rosenheimer Straße abgestellt werden. Zuletzt teilte er dies im Januar 2025 in einer Mitteilung an Teilnehmer des jährlichen Polizeigottesdienstes in der Frauenkirche schriftlich mit. Schließlich hat die Polizei auch eine Vorbildfunktion.

Beweisfoto: Der schwarze Dienst-BMW von Landespolizeipräsident Michael Schwald beim Falschparken am 26. Juni.
Beweisfoto: Der schwarze Dienst-BMW von Landespolizeipräsident Michael Schwald beim Falschparken am 26. Juni. © ho

Nun stellt sich die Frage, ob sich der Volljurist, der seit 2022 Landespolizeichef ist, für sich andere Rechte herausnimmt. Am Donnerstagabend, 26. Juni, war Michael Schwald bei einem Konzert des Polizeiorchesters Bayern im Jüdischen Zentrum am Jakobsplatz. Es begann um 19 Uhr. Gastgeberin war Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Das „Gedenkkonzert – Harmonien der Hoffnung“ war ein „nachträgliches Geburtstagsgeschenk für Frau Knobloch“, wie Schwald in seiner Ansprache sagte.

Währenddessen parkte sein Dienst-BMW nur wenige Meter entfernt, mitten in der Fußgängerzone vor dem Stadtmuseum. An der Windschutzscheibe: die Polizeikelle, die suggeriert, dass es sich hier um ein polizeiliches Dienstfahrzeug im Einsatz handelt. Parkschandis oder andere Polizisten schreiben in solchen Fällen die zivilen Polizeiautos nicht auf. Werden hingegen Normalbürger in der Fußgängerzone beim Parken erwischt, wird laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro fällig, dazu kommen noch Verwaltungsgebühren, macht insgesamt: 83,50 Euro.

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Gegen 21.20 Uhr kehrten Schwald und sein Fahrer zurück zu seinem Dienst-BMW, berichtete ein Augenzeuge der AZ. Ein Strafzettel klemmte nicht hinter dem Scheibenwischer. Bayerns Polizeichef habe seine Uniformjacke ausgezogen, dann seien beide weggefahren.

Hat die Polizei nichts gelernt? Im Januar 2023 hatte die AZ exklusiv über eine Falschparker-Affäre berichtet: Während eines Polizeigottesdienstes in der Frauenkirche hatten 16 zivile Polizeiautos in der Fußgängerzone geparkt, viele hatten ranghohe Polizisten aus ganz Bayern chauffiert. Nach der öffentlichen Berichterstattung ergingen zahlreiche Bußgeldbescheide. Allerdings wurde die Schuld zumeist auf die Fahrer geschoben.

So scheint es auch dieses Mal zu laufen. Auf Anfrage teilte ein Sprecher des Innenministeriums der AZ mit: „Die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für das Dienstfahrzeug des Landespolizeipräsidenten und für die Fahrzeugführer dieses Fahrzeugs.“

Eindeutig Fußgängerzone: Hier geht‘s zum Jakobsplatz mit dem Jüdischen Zentrum und dem Stadtmuseum.
Eindeutig Fußgängerzone: Hier geht‘s zum Jakobsplatz mit dem Jüdischen Zentrum und dem Stadtmuseum. © privat

Für den Abend des 26. Juni gelte nach Auffassung des Ministeriums keine Sonderregelung. Deshalb habe das Innenministerium das Polizeipräsidium München gebeten, ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrzeugführer einzuleiten. Der Sprecher weiter: „Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.“ Er kündigte an, dass das Ministerium zudem einen arbeitsrechtlichen Verstoß prüfe: wiederum gegen den Fahrer – nicht gegen den Landespolizeipräsidenten.

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