Falschgeld nach München gebracht: Knast für Blüten-Niederländerin

Als Mitglied der Geldfälscher-Bande brachte die Niederländerin 100-Euro-Blüten in München in Umlauf. Nun wurde sie zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ein gefälschter 100-Euro-Schein. Mit Blüten wie diesen hat die Bande gezahlt. (Symbolbild)
Ein gefälschter 100-Euro-Schein. Mit Blüten wie diesen hat die Bande gezahlt. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa

München - Wegen bandenmäßiger Geldfälschung muss eine 28-jährige Niederländerin für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Dieses Urteil fällte das Schöffengericht des Münchner Amtsgerichts am 14. April.

Das Ziel der Bande: Möglichst viel Falschgeld in mehreren deutschen Städten und dem europäischen Ausland in den Zahlungsverkehrs zu bringen. Das Oberhaupt der Bande reiste dafür Anfang 2020 nach Neapel, um sich Falschgeld in Höhe von 40.000 Euro in Form von gefälschten 100-Euro-Scheinen zu besorgen.

Günstige Waren mit 100-Euro-Blüte gezahlt

Die Angeklagte sowie das Banden-Oberhaupt und drei weitere Mitglieder reisten im März 2020 nach Deutschland, um in München und Stuttgart die Blüten in Umlauf zu bringen. Die Gruppe ging dabei immer nach einem ähnlichen Schema vor: Um den größtmöglichen Gewinn in Form von möglichst viel Echtgeld als Wechselgeld zu erzielen, wurden jeweils nur günstige Waren ausgewählt und diese dann jeweils mit einer gefälschten 100-Euro-Note bezahlt.

Mit dieser Masche ging die Bande am 13. März 2020 in zwei Fällen in Stuttgart und München vor. Die Angeklagte machte vor Gericht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Taten konnten ihr jedoch aufgrund von Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden.

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Angeklagte wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht

Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht vor allem, dass die Frau bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Zulasten der Angeklagten wertete das Gericht jedoch, dass die Niederländerin ausschließlich deshalb nach Deutschland reiste, um hier Straftaten zu begehen.

Die Angeklagte wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht und am 6. Juli 2022 aus den Niederlanden nach Deutschland überstellt, wo sie sich seitdem in Untersuchungshaft befindet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

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2 Kommentare
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  • Durchblicker am 03.05.2023 19:04 Uhr / Bewertung:

    Ich empfinde das Urteil als zu milde. Mindestens sechs Jahre wären angemessen!

  • Weigand am 04.05.2023 13:21 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Durchblicker

    Also hier lieber wild als mild.Evtl. schon wg. Dummheit.Denn 100€-Scheine schaut man sich doch viel genauer an als einen 10 o.20er.

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