Emotionales Ende im Startbahn-Prozess – Urteil am 19. Februar
Am Ende halfen auch die dramatischen Appelle der Betroffenen nichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies alle neuen Beweisanträge im Münchner Startbahn-Prozess ab. Damit ist der Verhandlungsmarathon um das Prestigeprojekt zu Ende: Urteilsverkündung am 19. Februar.
München – Mit emotionalen Appellen der Kläger an das Gericht ist der Münchner Startbahn-Prozess zu Ende gegangen. „Schauen Sie auf unser Dorf“, sagte Ludwig Grüll aus Freising am Mittwoch an die Adresse des Vorsitzenden Richters Erwin Allesch. Bei Verwirklichung der dritten Startbahn würde durch den Freisinger Stadtteil Attaching „eine Todeszone“ gezogen.
Dennoch lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) alle vergangene Woche gestellten Beweisanträge ab. Die Landesanwaltschaft als Vertreterin des Freistaates und die Flughafengesellschaft hatten zuvor die Abweisung aller Klagen beantragt. Der fast zehnmonatige Verhandlungsmarathon um das prestigeträchtige Milliardenprojekt ist damit beendet. Das Urteil wird am 19. Februar verkündet. Grüll zog in seinem Schlusswort einen Vergleich mit der Berliner Mauer und sprach von Menschenrechtsverletzungen in seinem Dorf.
Attaching wäre am stärksten von dem Fluglärm betroffen. Die ebenfalls dort wohnende Monika Riesch sagte, sie sei eigentlich „stolz auf mein Heimatland Bayern“. Der Umgang der Staatsregierung mit ihren Bürgern „lässt mich aber daran zweifeln, worauf ich eigentlich stolz sein soll“.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hält an der Flughafenerweiterung fest. Unbeeindruckt von den Plädoyers der Betroffenen wies das Gericht am Nachmittag sämtliche neuen Beweisanträge zurück, die von den Privatklägern noch vergangene Woche, dem 40. Verhandlungstag, gestellt worden waren. Unter anderem hatten sie weitere Gutachten zum Wertverlust ihrer Grundstücke gefordert. Schon Ende vergangenen Jahres hatten die Richter 184 Beweisanträge der Kläger als unerheblich für das Verfahren abgelehnt. Der VGH verhandelte seit März 2013 über 17 Klagen gegen die dritte Startbahn für das internationale Drehkreuz München.
Neben einer Reihe von Kommunen und dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) wollen auch etliche Grundstücksbesitzer nahe dem Flughafen die Startbahn zu Fall bringen oder zumindest strengere Lärmschutzauflagen durchsetzen. Die vier Kilometer lange Piste würde stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Bahnen verteilt. Die Kosten werden auf 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Bei einem Bürgerentscheid in München hatte 2012 eine Mehrheit gegen die dritte Startbahn votiert. Die Stadt ist Anteilseigner des Flughafens.
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