Eltern sperren Salafisten-Tochter (20) ein
München - Auf einmal klingelte der Mann, der ihre Tochter heimlich geheiratet hatte an der Wohnungstür. Leila B. (41, alle Namen geändert) erzählt vor Gericht von ihrer einzigen Begegnung mit dem Salafisten, den ihre Jasmin (20) im Internet kennengelernt hatte.
Peter G. (24) hinterließ bei der Mutter keinen guten Eindruck. Zwar habe er eingesehen, dass die heimliche Heirat nicht in Ordnung gewesen sei. Aber als er erklärte, dass er mit Jasmin auswandern wolle, schrillten bei der Mutter alle Alarmglocken. In diesem Moment habe sie gewusst, dass sie alles tun müsse, um ihre Tochter von diesem Mann fernzuhalten. Dabei griff sie zum falschen, weil illegalen Mittel.
Die Ankläger werfen den Eltern – neben Leila B. sitzt auch ihr Mann Cem B. (43) auf der Anklagebank – vor, dass sie ihre Tochter Jasmin im Mai drei Wochen lang in der Untermenzinger Wohnung eingesperrt haben. Lediglich ein einziges Mal habe die junge Frau in dieser Zeit in Begleitung ihrer Schwester das Haus verlassen dürfen.
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Das Motiv der Eltern laut Anklage: Sie wollten ihre Tochter dem Einfluss von Peter G. (24) entziehen. Weil der vor drei Jahren konvertierte Salafist den Islam anders interpretiere als sie selber. Aber auch Jasmin B. hat Kontakt zur Salafistenszene Münchens. Ein Kopftuch trägt sie seit zwei Jahren.
Das war geschehen: Nach der hastig-heimlichen Heirat nach islamischem Recht im April 2015 hatte Jasmin B. die elterliche Wohnung verlasssen und war bei ihrem Mann untergekommen. Die Eltern wollten sie zurückholen, telefonierten mit ihrer Tochter. Sinnigerweise soll ihr Vater dabei unter anderem gesagt haben, dass "die Tür für sie weit offen ist". Wie sich herausstellte aber zeitweise nur in einer Richtung.
Die Eltern sperren die Tochter ein
Als die 20-Jährige nach ein paar Tagen heimkehrte, verschloss ihre Mutter die Wohnungstür. Jasmin B. war gefangen. Das gibt Leila B. vor Gericht auch zu. Aber es seien nur zwei Nächte gewesen und sie habe es getan, um ihre Tochter zu schützen. Auch der Vater erklärt, dass er seiner Tochter niemals Leid zufügen wollte.
Jasmin B. verweigert im Zeugenstand die Aussage. Und das obwohl sie und Peter G. die Eltern wegen Freiheitsberaubung angezeigt hatten. Auch deswegen wird das Verfahren wegen der Geringfügigkeit der Straftat schließlich eingestellt.
Vater, Mutter und Tochter liegen sich nach dem Prozess weinend in den Armen.
Jasmin lebt längst wieder bei ihren Eltern.
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