Eisbach billig abzugeben

Finanzminister Fahrenschon (CSU) und OB Ude (SPD) sind sich einig: Um das Surfen zu erlauben, soll die Stadt die Welle am Eisbach vom Freistaat übertragen bekommen. Immerhin geht es auch um eine Touristen-Attraktion.
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So sah's vorher aus: Surfen verboten! Die berühmte Welle am Eisbach im Englischen Garten.
dpa So sah's vorher aus: Surfen verboten! Die berühmte Welle am Eisbach im Englischen Garten.

MÜNCHEN - Finanzminister Fahrenschon (CSU) und OB Ude (SPD) sind sich einig: Um das Surfen zu erlauben, soll die Stadt die Welle am Eisbach vom Freistaat übertragen bekommen. Immerhin geht es auch um eine Touristen-Attraktion.

Die Surfer am Eisbach im Englischen Garten sind eine der großen Sensationen der Stadt. Es ist aber auch eine verbotene Attraktion: „Lebensgefahr“ prangt dort in dicken Lettern. Doch das hält keinen Surfer ab. Jetzt haben Finanzminister Georg Fahrenschon und OB Christian Ude einen Deal vereinbart: Die Stadt soll die Surfwelle übernehmen, denn im Prinzip wollen beide Seiten sie erhalten.

Dem Freistaat gehört der Eisbach. Um die eigenen Mitarbeiter vor zivil- und strafrechtlichen Haftungen zu schützen, wenn dort etwas passiert, wurde das Bade- und Surf-Verbot erlassen. Doch das nützt nichts, die Surfer sind trotzdem auf der Welle. Deshalb schlug die Stadt erst vor, einzelnen Personen den Wellenritt zu erlauben, wenn sie sich registrieren lassen und auf eine Haftung verzichten.

Doch das hält Fahrenschon „nicht für praktikabel“, wie er Ude bei einem Treffen sagte. Dabei stellten sie fest, dass beide das verbotene Eisbachsurfen als eine Touristenattraktion dauerhaft erhalten wollen. Aber der Freistaat hat da juristische Probleme. Ude: „Die Stadt tut sich juristisch leichter, so etwas per Verordnung zu regeln. Dem Freistaat fehlt die Rechtsgrundlage.“

Symbolischer Kaufpreis

Deshalb schlägt Fahrenschon vor: Der Freistaat wäre bereit, den betreffenden Bereich der Stadt „zum Eigentum zu übertragen“. Voraussetzung: Es gilt ein Bauverbot und die Schlösser- und Seenverwaltung hat ein Vorkaufsrecht. Die Stadt könne so ihr Surfkonzept selbst umsetzen.

Von einem Kaufpreis schreibt der Minister in einem Brief nichts, den Ude gestern bekam. „Grundstücke lasse ich mir in der Regel gerne schenken“, sagt Ude lachend zur AZ. Der Finanzminister kann allerdings von Rechts wegen nichts richtig verschenken. "Aber man kann sich ja symbolische Dinge überlegen", bestätigt das Finanzministerium gegenüber der AZ. Was auch immer das sein mag, muss man noch herausfinden.

"Der Freistaat kann sich so einer Last entledigen", meint Ude zur AZ. Er habe schon eine „wohlwollende Prüfung“ zugesagt: „Meine Tendenz ist positiv, so dass wir auf unbürokratischem Weg etwas erreichen können, was beide wollen.“ Jetzt sollen die zuständigen Verwaltungen „lebensnah und realistisch“ an Vorschlägen arbeiten. Wünscht sich der OB noch mehr solcher Geschenke vom Freistaat? Ude schmunzelt: "Wir sind schon mit kleinen Aufmerksamkeiten zufrieden."

Willi Bock

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