Ein Hakenkreuz vor Gericht
MÜNCHEN 3000 Euro soll Günter Wangerin zahlen. Die Geldstrafe hat ihm das Amtsgericht im März aufgebrummt, weil der 68-Jährige im November 2012 bei einer Solidaritäts-Demo für die krisengeschüttelten Länder Südeuropas auf dem Wittelsbacherplatz ein Plakat hochhielt.
Auf der Fotomontage war Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde zu sehen. Darunter stand in großen Lettern „Athen 2012“. Für das Gericht ein klarer Fall: Wangerin habe sich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86aStrafgesetzbuch) schuldig gemacht. Die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes sei verboten. Auch für Antifaschisten. Denn es komme nicht auf die Absicht des Benutzers an. Schon der Anschein derartiger verfassungswidriger Bestrebungen sei zu vermeiden. So weit das Amtsgericht.
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Wangerin legte Berufung ein. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht ist der Saal wieder bis auf den letzten Platz gefüllt. Um seine Aktion gegen das „Spardiktat“ Merkels zu erklären, liest Wangerin drei Briefe von griechischen Unterstützern vor. Die finden es schlimm, dass der Künstler für seine Aktion vor Gericht steht.
Einer stammt aus einem kleinen Dorf bei Delphi. 218 Dorfbewohner seien dort bei einem SS-Massaker im Zweiten Weltkrieg gestorben. Auch die Eltern seines Freundes seien getötet worden. Einer der Gründe für Wangerins Griechenland-Engagement.
Merkel mit Hakenkreuz – „so sehen uns die Menschen aus anderen Nationen“, findet Wangerin. Dass man ihm da mit §86a komme, findet er „grotesk“. Nichts liege ihm ferner, als faschistische Propaganda zu betreiben. Seine Unterstützer klatschen, zum Unwillen der Richterin: „Das ist keine Theateraufführung.“ Wangerins Berufung weist sie ab.
Wangerins Verteidigerin Anna Busl kritisiert, dass die Justiz den Zusammenhang der Solidaritätsdemo völlig ausblendete. „Man muss diese Symbole zeigen, wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt.“
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