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"Ein guter Tag für München": So reagieren Politiker aufs Wiesn-Urteil

Sie hing wie ein Damoklesschwert über der Wiesn 2026 – die Frage, ob die Vergabepraxis der großen Festzelte rechtmäßig sei. Am Freitag hat das Bayerische Oberste Landesgericht nun seine Entscheidung getroffen und in München fällt vielen ein Stein vom Herzen.
André Wagner |
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Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild)
Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

War die bisherige Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest rechtmäßig? Alexander Egger, der von 2022 bis 2025 Festwirt der Münchner Stubn auf der Wiesn war, bei der Vergabe eines großen Zeltes allerdings leer ausgegangen war, wehrte sich in diesem Jahr gegen die bisherige Auswahlpraxis. Egger beantragte eine juristische Überprüfung, ob die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Er brachte den Stein ins Rollen: Alexander Egger (M) wollte eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild)
Er brachte den Stein ins Rollen: Alexander Egger (M) wollte eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa

Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell der Münchner Oberbürgermeister das erste Bierfass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt.

Gerichtsurteil: Egger will wohl vors Bundesverfassungsgericht

Am Freitag hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass die Vergabe der beiden Festzelte auf der Wiesn 2026 rechtmäßig sei. Aufatmen im Münchner Rathaus, denn ein anderslautender Beschluss hätte sehr wahrscheinlich weitreichende Folgen für künftige Oktoberfeste gehabt.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Auffassung der Stadt: Bei der Zulassung zum Oktoberfest liegt keine Dienstleistungskonzession vor. Die Stadt beauftragt die Betriebe nicht mit einer Leistung, die sie selbst erbringen müsste. Sie lässt Bewerberinnen und Bewerber zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. Veranstaltung zu. Das Vergaberecht ist deshalb nicht anwendbar. Bereits im Mai 2026 hatte die Vergabekammer Südbayern diese Auffassung vertreten.

Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig, Alexander Egger könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.  Nach Informationen der AZ hat Egger genau dies auch vor. Gemeinsam mit seinen Anwälten wird bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbereitet.

OB Krause: "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München"

Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause zeigt sich zufrieden mit dem Gerichtsbeschluss. "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München. Das Gericht hat unser Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung sichere dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition. Die Wiesn bleibt die Wiesn – so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben", so der Grünen-Politiker.

Dominik Krause eröffnet erstmals das Oktoberfest mit dem Anzapfen des ersten Fasses Bier.
Dominik Krause eröffnet erstmals das Oktoberfest mit dem Anzapfen des ersten Fasses Bier. © Sven Hoppe/dpa

Christian Scharpf, Münchner Referent für Arbeit und Wirtschaft und damit auch offizieller Wiesn-Chef, schrieb auf Instagram: "Obwohl das immer unsere Rechtsauffassung war, fällt uns trotzdem ein Stein vom Herzen: Die Pflicht zu einer europaweiten Ausschreibung hätte den Kern dessen gefährdet, was das Oktoberfest ausmacht. Nun behält die Wiesn ihre kulturelle Identität."

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Auch Wiesn-Stadträtin Anja Berger zeigt sich über die Entscheidung durch das Bayerische Oberste Landesgericht sehr erleichtert: "Das Urteil verschafft uns Klarheit und ist eine gute Nachricht für unsere Wiesn. Unser Auswahlverfahren hat sich bewährt, es ist transparent und fair. Wir haben mit dem Oktoberfest etwas Einzigartiges, das die Münchner*innen und viele Gäste aus der ganzen Welt begeistert. Nun wissen wir, dass wir diese Tradition auch in Zukunft fortführen können."

Dietl: "Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Oktoberfests"

Ins selbe Horn blies Monika Schmid-Balzert. "Mit dem heutigen Urteil bestätigt das Gericht unsere Haltung: Die Wiesn ist und bleibt ein Münchner Volksfest!  Die Zelte müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden und die Wiesn bleibt das Fest der Münchner Braukunst. Wir freuen uns über die guten Neuigkeiten und dass das Oktoberfest geprägt von Münchner Tradition und regionalem Charme weiterbesteht, auch in Zukunft", so die SPD-Stadträtin über das Wiesn-Urteil.

Auch Verena Dietl (SPD) zeigt sich mit dem Gerichtsentscheid zufrieden. "Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Oktoberfests. Wir schaffen damit eine verlässliche Grundlage für die Wiesn-Beschickerinnen und -Beschicker und können zugleich sicherstellen, dass unsere Wiesn ihren besonderen Charme behält", schrieb Münchens Dritte Bürgermeisterin auf Instagram. "Dass wir bei der Vergabe auf Rechtssicherheit und klare Kriterien setzen können, ist eine sehr gute Nachricht für München", so Dietl weiter.

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Ebenfalls mit Begeisterung nahm Manuel Pretzl das Urteil zur Festzelt-Vergabe zur Kenntnis. "Die Zelte auf dem Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden: Das ist eine sehr gute Nachricht für die Wiesn! Die heutige Entscheidung gibt der Landeshauptstadt Sicherheit bei der Vergabe der Festzelte und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die Festwirte. Gleichzeitig können wir sicherstellen, dass das Oktoberfest seinen unverwechselbaren Charakter bewahrt. Denn die Wiesn ist mehr als ein Volksfest – sie ist gelebte Münchner Tradition, die wir für die Zukunft erhalten müssen", so der Fraktionsvorsitzender der Münchner CSU.

So läuft die Vergabe der großen Festzelte ab

Bislang ist es auf der Wiesn so, dass traditionell sieben der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils "ihren" Festwirt oder "ihre" Festwirtin vor.

Um die fünf weiteren großen Zelte können sich Interessenten direkt bei der Stadt München als Veranstalter des Oktoberfestes bewerben. Anhand eines Kriterienkatalogs vergibt die Stadt den Bewerbungen in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischen Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu.

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  • Tscharli vor 31 Minuten / Bewertung:

    Ich bin nicht immer von unserer Rechtsprechung überzeugt und habe auch jetzt die Befürchtung dass, falls der Kläger die finanziellen Mittel hat, hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Schließlich könnte er sich darauf berufen, dass die Vergabe nach EU-Recht ausgeschrieben werden müsste, was bedeuten würde dass sich Jever und Co. um ein Zelt bemühen werden. Doch bin ich froh darüber dass hier zumindest die regionale Rechtsprechung funktioniert!

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