Ehepaar versucht Haus in die Luft zu sprengen

Sascha W. (36) und seine Frau Tanja (35) wollten ihr Mietshaus in Schliersee zerstören. Beim zweiten Versuch schaffte es die Ehefrau allein und starb in den Trümmern.
München - Wie verzweifelt muss Sascha (36) und Tanja W. (†35) gewesen sein, als sie versucht haben, ihre gemietete Doppelhaushälfte in Schliersee-Neuhaus (Kreis Miesbach) in die Luft zu sprengen. Das Ehepaar wollte wegen hoher Schulden so an die Hausratsversicherung in Höhe von 83000 Euro gelangen. Der erste Versuch misslang. Wenige Tage später gelang es Tanja W. ganz allein das Haus in die Luft zu sprengen. Dabei verstarb sie in den Trümmer (AZ berichtete).
Jetzt stand der arbeitslose Sascha W. wegen einer versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II. Am Abend des 28. Dezember 2011 bohrten sie im Keller des Miethauses ein Loch in die Gasleitung.
Danach zündete sie im Obergeschoss neun Teelichter an. Anschließend fuhren sie mit ihren drei Buben ( heute 11, 12, 16) in das örtliche Spaßbad „Monte Mare Vitalbad“. Bereits auf dem Heimweg um Mitternacht kamen Zweifel auf, ob die Sprengung geklappt hat.
Das Hause stand noch. Sascha W. drehte daraufhin von außen den Gashahn am Tank, der vor dem Haus stand, ab und alarmierte die Feuerwehr. Schnell war den Ermittlern klar, dass das Ehepaar die Gasleitung angebohrt hat. Was das Ehepaar nicht wusste: Im Tank ist Flüssig-Gas. Es ist schwerer als Luft und steigt nicht auf. Sie hätten die Flammen direkt im Keller aufstellen müssen.
Tanja W., die eine Internet-Pralinen-Firma betrieben hatte und unter Depressionen litt, vollendete am 12. Januar 2013 das Vorhaben. Die Kinder waren bereits vom Jugendamt bei anderen Familien untergebracht und der Ehemann hielt sich in München auf, als die Rollstuhlfahrerin ganz alleine die Leitung nochmals manipulierte und das Haus schließlich in die Luft sprengte. Schaden: 300000 Euro.
In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Miesbach Sascha W. wegen des ersten Spreng-Versuchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sascha B. hatte die Tat in offener Bewährung begangen.
Er war bereits wegen Betruges zu 21 Monate Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er das Konto einer älteren Nachbarin, die er betreut hat und die inzwischen verstorben ist, leergeräumt hat. Sascha W. und sein Anwalt Martin Kupka wollten eine Bewährungsstrafe in zweiter Instanz erreichen.
Kupka: „Mein Mandant hatte vor der Tat einen Schlaganfall und leidet an heute an Amnesie.“ Die Vorsitzende Richterin Sabine Klemt setzte daraufhin das Verfahren aus und ordnete eine psychiatrische Untersuchung an, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen.