Drohnen-Verbotszone rund um Flughafen München mehrfach missachtet

Während des Oktoberfests ist das Fliegen von Drohnen rund um den Münchner Flughafen in einem vergrößerten Umkreis von sechs Kilometern verboten. Mehrere Hobbyflieger haben das laut Polizei missachtet.
AZ/dpa |
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Für den Münchner Flughafen gelten während der Wiesn verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. (Symbolbild)
Für den Münchner Flughafen gelten während der Wiesn verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. (Symbolbild) © Armin Weigel/dpa

Mehrere Hobby-Drohnenflieger haben gegen das während des Oktoberfests verschärfte Flugverbot im Umkreis des Münchner Flughafens verstoßen. In zwei Fällen führte das laut Polizeipräsidium Oberbayern Nord zu kurzzeitigen Einschränkungen des Flughafenbetriebs. Die Polizei forderte daher Drohnenflieger auf, sich vor dem Start ihres Fluggeräts über die aktuellen Vorschriften zu informieren - und warnte vor den möglichen teuren Folgen und drohenden Strafverfahren. Nachzulesen sind die örtlichen Bestimmungen auf der "Digitalen Plattform unbemannte Luftfahrt" des Bundesverkehrsministeriums (www.dipul.de).

Drohnen im Umkreis von sechs Kilometern um den Flughafen nicht erlaubt

Während des Oktoberfests ist das Flugverbot für Drohnen am Flughafen auf einen Umkreis von sechs Kilometern rund um den Tower vergrößert. Einen politischen Hintergrund hatten die verbotenen Drohnenflüge offenkundig nicht: Nach Worten einer Polizeisprecherin handelte es sich um Hobby-Drohnenflieger, deren Geräte die Begrenzung der sechs-Kilometer-Zone überschritten hatten. Da viele internationale Touristen zur Wiesnzeit nach München kommen, herrscht am Flughafen mehr Betrieb als ansonsten Ende September zu erwarten wäre. Allein die Lufthansa zählt an den 16 Tagen in München etwa 1,7 Millionen Passagiere. 

Das Polizeipräsidium verband seine Warnung mit dem Hinweis, dass Fluggesellschaften und Flughafen im Falle von Einschränkungen des Flugbetriebs von den Drohnenlenkern mehrere tausend Euro Schadenersatz fordern können. Falls die Luftsicherheit gefährdet wird, kann das demnach auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.

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