Die Linke/Die Partei fordert Katzenschutzverordnung für München
München - Besitzer lassen ihre Katzen oft nicht kastrieren, die ungewollten Katzenjungen werden im Tierheim abgegeben. Streunende Katzen sind ein Problem für Städte und Gemeinden, das findet die Stadtratsfraktion Die Linke/Die Partei und setzt sich nun dafür ein, dass die Stadt München die sogenannte Katzenschutzverordnung auf Basis des Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes umsetzt.
Die Linke/Die Partei: Für "kommunalen Schutz vor Katzenjammer"
Dabei handelt es sich um eine Rechtsverordnung einer deutschen Landesregierung oder einer anderen Behörde zum Schutz freilebender Katzen. Der Passus wurde 2018 ins Tierschutzgesetz integriert, Kreisen und kreisfreien Städte ist es damit möglich, die regulierenden Maßnahmen selbst zu definieren.
In ihrem aktuellen Antrag auf Initiative von Stadträtin Marie Burneleit (Die Partei) fordert die Fraktion für München einen sogenannten "kommunalen Schutz vor Katzenjammer", schließlich sei die Landeshauptstadt verpflichtet, die Lage zu prüfen und bei entsprechenden Ergebnissen einzugreifen.
"Pathogene sind nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen eine große Gefahr"
"Nicht nur können diese Katzen sich stark vermehren und so in hoher Anzahl auftreten, sie können auch eine Vielzahl von Pathogenen übertragen", heißt es in dem Antrag. "Diese Pathogene sind nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen eine große Gefahr. Zu den möglichen auf Menschen übertragbaren Krankheiten gehört die Katzenkratzkrankheit, Tollwut und Toxoplasmose. Vor allem Toxoplasmose ist stark problematisch, da sie zu Fehlgeburten führen kann."
Stadt München soll Katzen zählen und sterilisieren
Die Stadt wird gebeten, verschiedene Möglichkeiten auszuloten: Dazu zählen verpflichtende Sterilisationen, Kastrationen und das
Kennzeichnen aller Katzen im Stadtgebiet. Zur Erhebung der Münchner Katzenpopulation solle der Münchner Tierschutz e.V. sowie Tierschutzvereine und Tierärzte angesprochen werden.
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.
Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Als Vorreiter in Bayern gelten die Landkreise Dachau und Pfaffenhofen.