Dem Vater das Kind entzogen: Bewährung für Mutter
München Mit einer Geldstrafe war es nicht mehr getan. Weil eine 46-jährige Mutter ihren siebenjährigen Sohn durch einen Umzug nach Kanada dem Vater jahrelang entzogen hatte, wurde sie nun vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Der Fall: Die verurteilte Mutter hat das alleinige Sorgerecht, der Vater aber das Recht, einmal wöchentlich für etwa sieben Stunden Umgang mit dem Kind zu haben und außerdem die Nacht von Samstag auf Sonntag mit dem Kind zu verbringen.
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Das hat die Mutter seit November 2012 verhindert. Erst sagte sie, dass sie aus Deutschland ausgereist sei, was nicht der Wahrheit entsprach. Dann zog sie tatsächlich um. Im Frühjahr 2012 reiste sie mit dem Kind nach Vancouver in Kanada aus.
Als sie dann am 19. August 2015 nach Deutschland einreiste, wurde die Frau verhaftet, unter Auflagen aber auf freien Fuß gesetzt. Sie räumte den Sachverhalt ein. Es sei aber das rechtmäßige Verhalten einer „liebenden Mutter“ gewesen. Frauen und Kinder würden durch Gesetze und Gerichte in Deutschland nicht ausreichend geschützt.
Sie habe aber nie beabsichtigt, den Kontakt ihres Kindes zum Kindsvater zu unterbinden – jedoch selber keinen Kontakt haben wollen. Schuld sei ihr Ex-Mann, der keine weiteren Schritte für den Umgang mehr unternommen habe.
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Ihre Freiheitsstrafe wurde trotz der strafverschärfenden langen Dauer des Entzugs zur Bewährung ausgesetzt. Begründung: „Das Gericht geht aufgrund der Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten davon aus, dass diese keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.“
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