Das alles ist dieses Jahr auf dem Oktoberfest verboten

Flaschen, Rucksäcke, Taschen, Regenschirme, Kinderwagen - was darf mit auf die Wiesn und was sollte besser zu Hause bleiben?
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Auch die Münchener Polizei sorgt auf dem Oktoberfest dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
Auch die Münchener Polizei sorgt auf dem Oktoberfest dafür, dass die Regeln eingehalten werden. © iStock/AxelRedder

In diesem Jahr werden rund sechs Millionen Besucherinnen und Besucher auf dem Oktoberfest erwartet. Um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten und allen Besuchenden ein friedliches Festerlebnis zu ermöglichen, gibt es einige Dinge, die auf dem Festgelände verboten sind. Welche Gegenstände Sie lieber zu Hause lassen sollten und welche mitnehmen dürfen.

Rucksäcke und Taschen

Große Rucksäcke und Taschen sind auf dem Festgelände verboten. Erlaubt sind nur Rucksäcke oder Taschen die nicht größer sind, als 20 cm x 15 cm x 10 cm oder höchstens ein Volumen von drei Litern haben. An den Eingängen kontrolliert das Sicherheitspersonal sowohl Größe als auch Inhalt der mitgebrachten Taschen und Rucksäcke. Nach erfolgreicher Prüfung bekommen erlaubte Taschen und Rucksäcke eine Banderole, die jeden Tag eine andere Farbe hat. Große Taschen und Rucksäcke können gegen eine Gebühr an den Eingängen P1, P5, P8 und P10 verstaut werden.

Glasflaschen, Stichwaffen und Sprays

Bei der Kontrolle an den Eingängen werden Gegenstände wie Glasflaschen, Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sowie Gassprühdosen mit gefährlichem Inhalt vom dem Sicherheitspersonal aussortiert. Das gilt auch für Trachtenmesser. Auch ätzende oder färbende Substanzen dürfen nicht mit auf das Festgelände genommen werden. In den Festzelten oder Biergärten ist das Mitführen von Flaschen und Getränken jeglicher Art verboten. Gehhilfen und Regenschirme sind natürlich gestattet.

Kinderwagen, Fahrräder und Roller

Fahrräder, E-Roller und Skateboard haben auf der Festwiese nichts zu suchen. E-Roller sind darüber hinaus auch im äußeren Sperring um das Festivalgelände nicht gestattet. Kinderwagen sind an den Samstagen und an dem Tag der Deutschen Einheit, am 3. Oktober ebenfalls auf dem Festgelände verboten. An allen anderen Tagen greift das Kinderwagenverbot ab 18 Uhr. Auch die Kinderwagen können gegen eine Gebühr von drei Euro an einigen Eingängen abgegeben werden. Sogenannte Kraxen, Rückentragen für Kinder, sind erlaubt.

Hunde und andere Tiere

Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit auf das Oktoberfest genommen werden. Einzig Assistenzhunde wie etwa Blindenhunde sind erlaubt. Für alle anderen Vierbeiner ist es auf dem Festgelände ohnehin meist zu laut und zu voll.

Kiffen auf dem Oktoberfest

Der Konsum von Cannabis ist auf dem Oktoberfest genauso verboten, wie auf jedem anderen Volksfest in Bayern. Wer dennoch dabei auf dem Festgelände erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall droht gar eine Strafe über 5.000 Euro.

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