Corona-Reisebeschränkungen: Das gilt jetzt für Münchner
München - Es hätte das Kontrastprogramm zum stressigen Großstadtalltag in München werden sollen. Zehn Tage auf der Hallig. Wattenmeer. Dünen. Ruhe. Doch dann steigen die Zahlen der Neuinfizierten mit Corona in München über den Schwellenwert von 50 pro 100.000 Einwohner. Plötzlich ist München Risikogebiet - und seine Bewohner sind andernorts unerwünscht.
Münchner müssen draußen bleiben
Wolfgang Leitner, Finanzreferent der Münchner Grünen steht vor einem Dilemma. "Eigentlich wollte ich Anfang Oktober in Richtung Schleswig-Holstein unterwegs sein", sagt er. Das Bundesland in Norddeutschland sieht für Urlauber aus Risikogebieten besonders scharfe Einreisebeschränkungen vor. So gilt etwa eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht, es sei denn, man könne "dem örtlichen Gesundheitsamt zwei negative Coronatests vorlegen", heißt es vonseiten des Landesgesundheitsministeriums.

Schwierig, wenn man wie in Wolfgang Leitners Fall auf eine abgeschiedene Marschinsel fahren wollte. Örtliches Gesundheitsamt? Nur mit der Fähre erreichbar. Es ist schwer, da die Quarantäne-Regeln nicht zu brechen. Ärzte, die einen zweiten Coronatest abnehmen? Ebenfalls nur auf dem Festland erreichbar.
Und jetzt? Fällt der Urlaub buchstäblich ins Wasser? "Ich warte noch bis Ende der Woche und meine große Hoffnung ist, dass der Wert bis dann wieder gefallen ist", sagt er.
Der Inzidenz-Wert aus München entscheidet
Die Aussichten stehen nicht schlecht, denn schon heute könnte der Inzidenzwert wieder unter die kritische 50er-Marke fallen. So sieht man das zumindest im Rathaus, bereits gestern lag er bei 51,04.
Falls es anders kommt, werde er sich etwas anderes überlegen, sagt Leitner. "Dann fahre ich halt nach Garmisch", sagt er. An dem Ganzen nerve ihn nämlich weniger, auf die Reise verzichten zu müssen, sondern "dass mit völliger Inkonsequenz nur punktuell Maßnahmen unternommen werden und auf einen Sieben-Tageswert geschaut wird".
Habe eine Kommune wieder Werte von unter 35 könne sie machen, was sie wolle. Ob das die Ausbreitung des Virus eindämme, glaube er aber kaum.
Bizarre Situation in Grenzregionen
Besonders bizarre Ausmaße nehmen die Verordnungen in Grenzregionen an. So dürfen Münchner ohne Einschränkungen Urlaub in Lindau machen. Da die Stadt in Bayern liegt, gelten hier keine Einschränkungen, etwa für Münchner. Denn: Offiziell hat das Bayerische Gesundheitsministerium keine Risikogebiete innerhalb des Freistaats im Sinne des Beherbergungsverbotes ausgewiesen, bestätigt ein Sprecher.
Ein paar Kilometer weiter in Friedrichshafen sieht es anders aus. Dort gelten die Bestimmungen des Nachbarlandes Baden-Württemberg. "Kann der Gast einen negativen Sars-Covid-19-Test vorweisen, der bei Einreise in das Land-Baden-Württemberg nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung erlaubt", sagt eine Sprecherin der Stadt. Darüber hinaus gebe es ein Formular, die sogenannte "Gastgeberbestätigung zum Beherbergungsverbot". Gastgeber könnten sich somit versichern lassen, dass ein negativer Test auf Sicht geprüft sei. Seit München über den Grenzwerten liege, erhalte die Stadt vermehrt Anrufe von Gastgebern. Einen Gast abgewiesen habe nach Kenntnis der Stadt bislang keiner.
Und wenn es über die Landesgrenze geht, wird es noch komplizierter. Auf der anderen Seite von Lindau liegt Vorarlberg. Wegen steigender Corona-Zahlen haben die westlichen Bundesländer in Österreich zwar ihre Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt, Übernachtungsgäste aus einem Land, "in dem eine stabile Covid-19-Situation herrscht", sind laut Innenministerium weiterhin erlaubt.
Was in Deutschland für Urlauber aus München gilt
Menschen aus den aktuellen Corona-Hotspots wie München müssen mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten wollen. Etwa in Berlin gilt: "Für Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise in einem ausländischen Risikogebiet oder einer Risikoregion innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, gelten Quarantäne- und Meldepflichten", heißt es auf der Seite der Berliner Senatskanzlei.
Demnach müssen Einreisende aus Risikogebieten "unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig aufhalten".
Eine ähnliche Quarantäne droht in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit Sieben-Tage-Inzidenz über 50 verboten - das Bundesland erlaubt also auch keine Tagestouristen.
In Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten ähnliche Bestimmungen wie in Baden-Württemberg. Dort sind Übernachtungsgäste aus (innerdeutschen) Risikoregionen nur dann erlaubt, wenn sie vor oder bei der Anreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.
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