Böhringer-Mord: Anzeige gegen Richter

Es war ein endloser Prozess: Dann wurde Benedikt T. (34) wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer schuldig gesprochen. „Das Urteil ist haarsträubend“, sagt T.’s Anwalt Ermin Brießmann.
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Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin.
ho Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin.

MÜNCHEN/KARLSRUHE - Es war ein endloser Prozess: Dann wurde Benedikt T. (34) wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer schuldig gesprochen. „Das Urteil ist haarsträubend“, sagt T.’s Anwalt Ermin Brießmann.

Auch dass der Bundesgerichtshof die Revision nicht zugelassen hat, macht den Rechtsanwalt wütend. Er hat im Namen seines Mandanten Strafanzeige gegen die fünf Bundesrichter des ersten Senats und gegen den zuständigen Bundesanwalt gestellt – wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.

„T. ist unschuldig wie ein Lamm“, glaubt dessen Anwalt. Das Urteil des Landgerichts vom August 2008 sei ein „Phantasieprodukt. Wenn man das liest, kann man gar nicht glauben, dass das von Juristen geschrieben ist.“ Und das auf 214 Seiten.

Im Urteil steht unter anderem, dass nur der Angeklagte ein Motiv für den Mord an Charlotte Böhringer gehabt hätte. „Das ist doch Wahnsinn, so etwas zu behaupten“, regt sich der Jurist auf. „Woher wollen sie das so genau wissen?“

Charlotte Böhringer († 59) war am 15. Mai 2006 in ihrer Wohnung über ihrem Parkhaus in der Baaderstraße erschlagen worden. Ihr Neffe geriet schnell in Verdacht, weil er Streit mit seiner Tante gehabt haben soll.

„Das ganze Urteil basiert auf Behauptungen, nicht auf Indizien. Es ist evident unsinnig und falsch“, sagt Brießmann. Doch die 100-seitige Revisionsschrift wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Nach nur vier Wochen wurde die Revision abgelehnt. „Da frage ich mich, ob die BGH-Richter das Urteil und den Revisionsantrag überhaupt gelesen haben“, so der Jurist. Da die fünf Richter einstimmig beschlossen haben, mussten sie ihren Schritt nämlich nicht begründen. Die Strafanzeige gegen sie und den zuständigen Bundesanwalt umfasst 132 Seiten. Sollte das Verfahren eingestellt werden, „lege ich Beschwerde ein.“ Dann muss der Generalbundesanwalt entscheiden. „Und darauf bin ich sehr gespannt.“ bb

bb

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