BGH-Urteil: Münchner können am Sonntag länger Semmeln kaufen

Kunden können zukünftig am Sonntag länger Semmeln und andere Backwaren einkaufen. Das BHG bestägtigte ein Urteil des OLG München.
AZ/dpa |
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Kunden können zukünftig am Sonntag länger Semmeln und andere Backwaren einkaufen. Das BHG bestätigte ein Urteil des OLG München. Die Wettbewerbszentrale hatte einen Münchner Backwaren-Hersteller verklagt. Das Urteil ist jedoch an eine Bedingung geknöpft.

München/Karlsruhe - Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist.

Wettbewerbszentrale verklagt Münchner Backwaren-Hersteller

Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich, daher gilt das Urteil bundesweit.

 

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