BEV-Insolvenz: Was Münchner Kunden wissen müssen

Kunden, die von der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) betroffen sind, erhalten weiter Strom und Gas – und bekommen in Kürze Post.
von  oz, ukm
Ein Smartphone saugt an der Steckdose – ohne Strom geht nichts. (Symbolbild)
Ein Smartphone saugt an der Steckdose – ohne Strom geht nichts. (Symbolbild) © Linda Vogt/dpa

München - Die von der Insolvenz des Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft betroffenen Kunden müssen nicht im Dunkeln sitzenbleiben. Die Stadtwerke München (SWM) als örtlicher Grundversorger springt nun für die BEV ein und beliefert Abnehmer mit Strom und Gas. Das teilte das Unternehmen gestern mit. Kunden erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben.

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft insolvent ist. "Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten", hatte es geheißen.

BEV-Insolvenz: Zu hohe Kündigungsquote?

Über das Geschäftsgebaren des 2013 gegründeten Unternehmens hatte es immer wieder Kundenbeschwerden gegeben. Bundesweit sollen Kunden erst mit günstigen Preisen gelockt worden sein, bevor BEV dann die Preise massiv erhöhte. Laut "Wirtschaftswoche" war in der Folge das Geschäftsmodell wegen zu hoher Kündigungsquoten in Schieflage geraten.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mahnte, die Kunden müssten "zeitnah und transparent über die Situation und ihre Rechte informiert werden".

Was sollten BEV-Kunden jetzt beachten?

Der Insolvenzantrag beendet nicht automatisch bestehende Stromverträge. Diese müssen jetzt mit einem Schreiben an den Versorger gekündigt werden, raten die Verbraucherschützer. Eine Einzugsermächtigung sollte vorsichtshalber widerrufen werden. Die Kündigung sollte am besten mit Einschreiben und Rückschein verschickt werden.

Wer noch Ansprüche gegenüber der BEV hat, sollte diese anmelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob Kunden das Geld bekommen, ist aber unklar. Hat das Unternehmen noch Forderungen, sollten Verbraucher diese prüfen. In jedem Fall sollten Rechnungsbeträge nicht mehr gegenüber der BEV gezahlt werden, sondern allenfalls auf das Konto des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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