Betrunkenen in Gefahr gebracht? Verfahren gegen Jugendliche eingestellt

Der Tatvorwurf der Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung habe sich nicht erhärtet, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
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Blick auf das Gerichtsgebäude für das Landgericht I und II in München.
Blick auf das Gerichtsgebäude für das Landgericht I und II in München. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Ende August hatte die Polizei berichtet, dass mehrere Jugendliche einen Mann am U-Bahnhof Brudermühlstraße auf eine Rolltreppe gelockt hatten. Als der Betrunkene dort das Gleichgewicht verlor und stürzte, hätten sie sich nicht um ihn gekümmert, so der Vorwurf.

Der 36-Jährige erlitt ein Schädelhirntrauma sowie Schürfwunden und musste in einer Klinik behandelt werden. Die Polizei hatte die acht Teenager damals als Beschuldigte geführt. Doch nun wurde das Verfahren gegen die Gruppe eingestellt.

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Keine Straftat - Verfahren eingestellt

Es sei "weder der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung noch der unterlassenen Hilfeleistung verwirklicht", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, auf AZ-Nachfrage. "Das Verhalten der Beschuldigten mag ohne Frage als moralisch verwerflich anzusehen sein. Jedoch fehlt es sowohl an einer Körperverletzungshandlung der Beschuldigten als auch an einem Unglücksfall. Der Geschädigte ist bereits wenige Sekunden nach seinem Sturz wieder von selbst aufgestanden", erklärt Leiding weiter.

Zuerst hatte die "Bild" darüber berichtet, gegenüber dem Blatt erklärte der Anwalt der Teenager: "Der Obdachlose war an der Rolltreppe ohne irgendein Zutun der Gruppe gestürzt, da der Mann den Jugendlichen gefolgt war, als sie zur U-Bahn gingen."

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2 Kommentare
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  • Dr. Schönfärber am 07.10.2021 16:26 Uhr / Bewertung:

    "Moralisch verwerflich" = ein paar ordentliche Watschn haben sich diese Früchterl allemal verdient.
    Und bevor wieder einer Schnappatmung bekommt, Watschn von den Eltern.

  • eule75 am 07.10.2021 19:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Das "moralisch verwerflich" perlt doch ab. Sie werden bestimmt daraus nichts lernen.

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