Betrugsopfer verklagt zahlungsunwillige Bank

Das Geldinstitut argumentiert, dass die Frau "grob fahrlässig" agiert habe.
AZ/jot |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
92.000 Euro konnte der Betrüger ergaunern - laut Bank handelte das Opfer grob fahrlässig.
92.000 Euro konnte der Betrüger ergaunern - laut Bank handelte das Opfer grob fahrlässig. © Silas Stein/dpa

München - Von 92.000 Euro auf null: So erging es in Dachau einer Bankkundin mit ihrem Konto. Oft erstatten Banken ja bei unverschuldet erlittenen Betrugsschäden ihren Kunden das Geld. Anders sieht es aus, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Zum Beispiel, wenn am Telefon wichtige Zugangsdaten weitergegeben werden.

Der Fall: Ein Schreiben der Bank, mit dem ihr die Zugangsdaten und die Installationscodes für eine App übersandt wurden, soll die Frau mehr oder weniger ignoriert haben. Auch weil sie gar keine App bestellt habe. Die Bank wies in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden ihre Zugangscodes niemals an Anrufer weitergeben dürfen.

Frau gibt Betrüger Codes und PIN

Die Klägerin wurde dann von einem Unbekannten - der wohl auch die App bestellt hatte - angerufen. Er gab sich als Bankmitarbeiter aus und bot ihr an, bei der Installation der App behilflich zu sein. Sie gab ihm Codes und PINs aus dem Schreiben - für die Bank ein "grob fahrlässiges" Verhalten. In der Folge wurde ihr Konto per Überweisung leergeräumt. Insgesamt 92.000 Euro. Dabei erhöhten die Betrüger auch das Tageslimit für Überweisungen.

Lesen Sie auch

Für den Schaden habe die Bank zu haften, sagt die Klägerin. Denn sie habe vorher immer, wenn sie das Tageslimit erhöhen wollte, das telefonisch durch einen Anruf mit Bankmitarbeitern geklärt, die verdächtigen Kontobewegungen hätten der Bank auffallen müssen.

Richterin Bettina Geißler will ihr Urteil am 25. Januar bekannt machen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.