Betrugsopfer verklagt zahlungsunwillige Bank
München - Von 92.000 Euro auf null: So erging es in Dachau einer Bankkundin mit ihrem Konto. Oft erstatten Banken ja bei unverschuldet erlittenen Betrugsschäden ihren Kunden das Geld. Anders sieht es aus, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Zum Beispiel, wenn am Telefon wichtige Zugangsdaten weitergegeben werden.
Der Fall: Ein Schreiben der Bank, mit dem ihr die Zugangsdaten und die Installationscodes für eine App übersandt wurden, soll die Frau mehr oder weniger ignoriert haben. Auch weil sie gar keine App bestellt habe. Die Bank wies in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden ihre Zugangscodes niemals an Anrufer weitergeben dürfen.
Frau gibt Betrüger Codes und PIN
Die Klägerin wurde dann von einem Unbekannten - der wohl auch die App bestellt hatte - angerufen. Er gab sich als Bankmitarbeiter aus und bot ihr an, bei der Installation der App behilflich zu sein. Sie gab ihm Codes und PINs aus dem Schreiben - für die Bank ein "grob fahrlässiges" Verhalten. In der Folge wurde ihr Konto per Überweisung leergeräumt. Insgesamt 92.000 Euro. Dabei erhöhten die Betrüger auch das Tageslimit für Überweisungen.
Für den Schaden habe die Bank zu haften, sagt die Klägerin. Denn sie habe vorher immer, wenn sie das Tageslimit erhöhen wollte, das telefonisch durch einen Anruf mit Bankmitarbeitern geklärt, die verdächtigen Kontobewegungen hätten der Bank auffallen müssen.
Richterin Bettina Geißler will ihr Urteil am 25. Januar bekannt machen.
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