Betrüger kassiert trotz Job Arbeitslosengeld - Einbruch bringt es ans Licht

Weil er mehr als sieben Jahre lang einen Job hatte und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezog, wurde ein 67-jähriger Münchner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
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Über Jahre hinweg bezog der Münchner Arbeitslosengeld II. Durch seine eigene Anzeige flog der Schwindel auf. (Archivbild)
Armin Weigel/dpa Über Jahre hinweg bezog der Münchner Arbeitslosengeld II. Durch seine eigene Anzeige flog der Schwindel auf. (Archivbild)

München - Dreister Betrug in München: Ein 67-jähriger Mann wurde wegen Leistungsbetrugs zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Münchner ging von Oktober 2007 bis November 2014 einer Vollbeschäftigung nach, durch die er im Schnitt 2.000 Euro netto im Monat verdiente. Gleichzeitig kassierte er jedoch noch Arbeitslosengeld II ein – dass er eine Arbeit habe, teilte er dem zuständigen Jobcenter nicht mit. Und das trotz 15 Weiterbewilligungsanträgen und acht Anträgen zur Feststellung der Einkommensverhältnisse.

Eigene Anzeige wird ihm zum Verhängnis

Im November 2013 erstattete der 67-Jährige eine Anzeige, da bei ihm eingebrochen wurde. Der Einbrecher konnte Bargeld und wertvolle Uhren aus seinem Tresor stehlen. Besonders kurios: Der Täter kam aus dem Bekanntenkreis des 67-Jährigen – er musste für zwei Jahre ins Gefängnis. Im Knast schrieb er dann dem damals verhandelnden Richter, dass er den Diebstahl nur begangen habe, da sich sein Bekannter durch das zusätzliche Arbeitslosengeld II nebenher "eine goldene Nase" verdiene. Nur deshalb habe den Münchner bestohlen – das gestohlene Geld spendete er an karitative Einrichtungen.

Mit anderen Worten: Der 67-Jährige machte die Ermittler durch seine eigene Anzeige bei der Polizei auf seine Betrügereien aufmerksam. Nach dem Schreiben an den Richter übernahmen die Staatsanwaltschaft München I sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes München die Ermittlungen wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs. Tatsächlich stellten sie einen Schaden von rund 80.000 Euro fest. "Das Strafmaß zeigt, dass Delikte wie Leistungsbetrug konsequent verfolgt und entsprechend geahndet werden", erklärte Pressesprecher Thomas Meister vom Hauptzollamt München.

Der 67-Jährige gestand seine Tat – ebenso begann er, den angestellten Schaden wieder zu bereinigen und auszugleichen. Trotz allem kam er für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

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