Beruf abgelehnt! Darf ein Türsteher zur Kommunalwahl antreten?

Darf er sich als Türsteher zur Kommunalwahl aufstellen lassen oder muss er einen anderen Beruf angeben? Darüber streitet sich der Münchner Dorin Popa mit dem KVR.
von  AZ/min
Vor der Tür der Madam Bar in der Ledererstraße: Dorin Popa.
Vor der Tür der Madam Bar in der Ledererstraße: Dorin Popa. © Emmanuelle Roser

München – Unter einem Türsteher kann sich jeder etwas vorstellen: Das ist im schlechtesten Fall der Mensch, der einem den Zutritt zu einer Bar verwehrt. Der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat hat die Berufsbezeichnung Türsteher auf einem Wahlzettel abgelehnt. Und das obwohl der parteilose Kandidat der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei (DiB/Piraten) Dorin Popa (58) als Türsteher beim Freebird arbeitet und bereits 2014 als Türsteher auf dem Wahlzettel stand.

Der Beruf Türsteher steht dort nicht ohne Grund

"Ich bin auch beim MVV im Betriebsrat und arbeite bei den Sechzgern, aber als Türsteher habe ich viel mit Kommunalrecht zu tun, mit Ruhestörung, Nachtleben und Betrunkenen auf E-Scootern und deshalb soll dieser Beruf auf dem Wahlzettel stehen", sagt Popa.

Letztlich trifft der Wahlausschuss die Entscheidung. Allerdings können DiB/Piraten nur zur Kommunalwahl antreten, wenn bis zum 3. Februar 1.000 Münchner im Rathaus für sie unterschrieben haben.

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