Bayerns AfD-Chef Petr Bystron klagt gegen Verfassungsschutz-Beobachtung
Bayerns AfD-Chef Petr Bystron klagt gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und hat bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht.
München - Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Mittwoch den Eingang eines Antrags von Bayerns AfD-Chef Petr Bystron auf eine einstweilige Anordnung. Er klagt gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wie lange das Eilverfahren dauern wird, war nach Angaben eines Sprechers zunächst unklar. "Es soll schnell entschieden werden, weil die Beobachtung durch den Verfassungsschutz mich in meiner Arbeit als Politiker behindert", begründete Bystron den Schritt.
Auch "Identitäre Bewegung" wird beobachtet
Mitte April war bekannt geworden, dass der bayerische AfD-Landesvorsitzende vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, begründete dies mit Bystrons wiederholten Sympathiebekundungen für die rechte Identitäre Bewegung Bayern. Die Identitäre Bewegung werde vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sich dahinter "eine starke Verwandtschaft mit der völkischen Ideologie der Rechtsextremisten" verberge.
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