Bayern-Erpresser klagt gegen Würstchen-Exporteur

Harald Z. verlieh 7650 Euro und will das Geld jetzt wieder zurück. Die Parteien vergleichen sich.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Harald Z. verlieh 7650 Euro und will das Geld jetzt wieder zurück. Die Parteien vergleichen sich.
jot Harald Z. verlieh 7650 Euro und will das Geld jetzt wieder zurück. Die Parteien vergleichen sich.

Als er neulich den FC Bayern mutmaßlich um einen Millionenbetrag erpressen wollte, war der sogenannte Besenstielräuber plötzlich wieder in den Medien. Am Freitag nun stand er vor Gericht - als Kläger in einem anderen Verfahren.

München - Der Besenstielräuber Harald Z. (63) – derzeit wegen eines Erpressungsversuchs wieder in Untersuchungshaft – kam am Freitag in Handschellen ins Gericht. Doch im Justizpalast nahm er nicht etwa auf einer Anklagebank Platz. Der 63-Jährige hat einen Geschäftspartner verklagt.

Der Hintergrund: Harald Z. war als Besenstielräuber in den 90er Jahren bekanntgeworden. Das Markenzeichen des 16-fachen Bankräubers: Mit Besenstielen Türen zu verkeilen. 1999 wurde er verhaftet und wanderte ins Gefängnis. Zehn Jahre später kam er auf Bewährung frei.

Seine Aktivitäten nach der Haft, sei es als Buchautor oder als Designer von erotischem Spielzeug waren Flops. Vor ein paar Wochen verfiel er auf die Idee, den FC Bayern zu erpressen. Harald Z. ist geständig und sitzt in Untersuchungshaft.

Lesen Sie hier: "Besenstiel-Räuber": Sein Leben, seine Verbrechen, seine Kunst

Was ihn nicht daran hindert, seine Außenstände einzuklagen. Er hatte seinem Bekannten Mustafa B. (48, Name geändert) im Dezember 2014 7650 Euro geliehen. Der Mann war klamm, brauchte dringend Geld, um für seinen Import-Export-Handel Meica-Würstchen zu kaufen. Harald Z. kündigte die Vereinbarung wenige Monate später, wollte sein Geld zurück. Doch das kam nicht.

 

Ein kleiner juristischer Erfolg für Harald Z.

 

Dass der Besenstielräuber Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes hat, wird von der Gegenseite nicht bestritten. Aber Mustafa B. fehlen derzeit schlicht die Mittel. Nach großem Gefeilsche einigt man sich auf einen Vergleich: 3750 Euro. Da Mustafa B. aber nach wie klamm ist, sollen die Ratenzahlungen erst am 1. Juli beginnen. Dann werden die Geschäfte wieder besser laufen – so die Hoffnung des Händlers.

Die beiden Ex-Freunde liegen nicht nur zivilrechtlich im Clinch. Es sollen auch gegenseitige Anzeigen wegen Betruges bzw. Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht laufen. Mustafa B. bezichtigt den Besenstielräuber, dass dieser diffamierende Flugblätter bei seinen Nachbarn in die Briefkästen geworfen habe.

Beim Rausgehen raunt Harald Z. der versammelten Presse noch zu: „Wenn er gezahlt hätte, würde ich vielleicht jetzt nicht in Haft sitzen.“ Soll wohl heißen, dann hätte es der Besentielräuber nicht nötig gehabt, den FC Bayern zu erpressen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.