Endlich: Münchner Eisbachwelle ist wieder geöffnet

Das lange Warten hat ein Ende. Die gesperrte Eisbachwelle wurde bereits am Freitag wieder geöffnet und das Surfen darauf erlaubt.
André Wagner |
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Seit der Bachauskehr im vergangenen Oktober ist die Eisbachwelle zerstört. Nur kurz war die Welle letzten Donnerstag trotzdem surfbar, weil heimlich ein Gitter im Wasser versenkt worden war. Das ist aber schon wieder entfernt.
Seit der Bachauskehr im vergangenen Oktober ist die Eisbachwelle zerstört. Nur kurz war die Welle letzten Donnerstag trotzdem surfbar, weil heimlich ein Gitter im Wasser versenkt worden war. Das ist aber schon wieder entfernt. © Daniel von Loeper

Sie war eines der bestimmenden Münchner Themen in den vergangenen Monaten: die Eisbachwelle im Englischen Garten.

Nachdem es dort im April 2025 zu einem tragischen Unfall gekommen war, bei dem eine Surferin ums Leben kam, wurde der beliebte Hotspot bis auf Weiteres für Surfer gesperrt. Nach einer Bachauskehr im vergangenen Herbst verschwand die Surferwelle vollends.

Zahlreiche Versuche, teils offiziell, teils illegal, wurden gestartet, um die Welle wieder aufzubauen und das Surfen erneut zu ermöglichen.

Eisbachwelle im Englischen Garten wieder freigegeben 

Anfang Mai war die Eisbachwelle, sehr zur Freude der Surfer, dann wie von Zauberhand wieder da und entsprechend viel wurde darauf geritten. Allerdings war das Surfen zu diesem Zeitpunkt noch verboten.

Doch damit ist nun Schluss. Die beliebte Eisbachwelle am Haus der Kunst ist am Freitag wieder geöffnet worden. Einem legalen Surfen steht damit nicht mehr im Wege. 

Wie das Rathaus in einer Pressemitteilung bekanntgab, habe sich am Eisbach zuletzt über einen längeren Zeitraum wieder eine stabile, surfbare Welle auf natürliche Weise ausgebildet. Aus diesem Grund habe sich der neue Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause dazu entschieden, mit Veröffentlichung einer angepassten Allgemeinverfügung das Surfen am Eisbach unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu erlauben. Das ist das Ergebnis enger Abstimmungen des Oberbürgermeisters mit den zuständigen Referaten und Repräsentanten der Surfcommunity von IGSM (Interessensgemeinschaft Surfen in München e.V.) und SCM (Surf Club München).

Neue Allgemeinverfügung veröffentlicht: Surfen auf der Eisbachwelle ist wieder erlaubt

"Das Surfen am Eisbach ist Teil des Münchner Lebensgefühls, die Eisbachwelle ist ein Wahrzeichen der Stadt München. Ich freue mich, dass das Surfen am Eisbach jetzt endlich wieder möglich ist. Es war von Beginn an mein Ziel, die Welle so bald wie möglich zu öffnen. Jetzt hat die Natur mitgespielt, und die Welle ist wieder da. Ich bedanke mich bei den Surfern sowie unserer Stadtverwaltung für die sehr konstruktiven Gespräche der letzten Tage und wünsche allen viel Spaß auf der Welle", so Krause.

Die neue Allgemeinverfügung, die besagt, dass die Eisbachwelle ab sofort wieder für den Surfbetrieb geöffnet ist, wurde am Freitag veröffentlicht und ist online unter diesem Link zu finden.

Diese Regeln gelten nun an der Eisbachwelle

Beim Surfen auf der Eisbachwelle gelten weiterhin Benutzungsregeln wie die verpflichtende Verwendung einer selbstlösenden Leash und ein Surfverbot ab 22 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass unbedingt die an der Eisbachwelle ausgehängten Schilder, Sicherheitshinweise und Regeln zu beachten sind. Die Landeshauptstadt München appelliert daran, die Aushänge nicht wie zuletzt wiederholt zu entfernen oder zu zerstören. Auch weiterhin ist das Einbringen illegaler Befestigungsvorrichtungen an der denkmalgeschützten Brücke und den seitlichen Uferböschungen und -mauern zur Befestigung nicht genehmigter Einbauten im Wasser verboten. Entsprechende Vorrichtungen oder Vandalismus an der Beschilderung können umgehend eine abermalige Sperrung der Welle erforderlich machen.

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  • Wolff vor 2 Stunden / Bewertung:

    Na hoffentlich können sich die Repräsentanten der Surfcommunity diesmal an die Besprechungen erinnern und hatten auch die Berechtigung, für die Surfer zu sprechen...

    Bin mal gespannt, wie lange es dauert bis zu den ersten Regelverstößen.

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