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"Ansehen Münchens beschädigt": Wiesn-Wirte reagieren auf Oktoberfest-Urteil

Der Aufbau der Wiesn-Zelte darf starten. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Das sagen Oberbürgermeister, Wiesnchef und der Antragsteller selbst.
von  Ruth Frömmer
Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. (Archivbild)
Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für den Eilantrag eines Münchner Wirtes, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, eine aufschiebende Wirkung über Freitag hinaus abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.

"Eine sehr gute Nachricht für München. Die Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden! ", sagt Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Christian Scharpf (SPD). Er sei froh, dass das Bayerische Oberste Landesgericht der Argumentation der Stadt München gefolgt ist und das Zuschlagsverbot gegen das Paulaner und das Schottenhamel-Festzelt nicht aufrechterhalten hat. "Damit steht dem rechtzeitigen Wiesnaufbau nunmehr nichts mehr im Wege und ich freue mich unbandig, dass es jetzt dann ab 29. Juni wie geplant mit dem Aufbau losgehen kann", so Scharpf weiter.

OB Krause erleichtert über Entscheidung

Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) ist erleichtert und sagt: "Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition. Genau dieser unnachahmliche Charakter wird durch die Entscheidung gestärkt." Die Wiesn lebe von ihrer Unverwechselbarkeit als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit einer über Generationen gewachsenen Festkultur. "Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern."

Geklagt hatte der Wirt des Münchner Stubn-Zeltes Alexander Egger im Namen der WE Gutshof GmbH. Er lässt durch seinen Anwalt mitteilen: Ziel sei nicht gewesen, das Oktoberfest 2026 zu verhindern, den Aufbau von Festzelten zu blockieren oder einzelne Festwirte persönlich anzugreifen. Gegenstand des Verfahrens sei allein die grundsätzliche Frage, nach welchen rechtlichen Maßstäben die begehrten Standplätze für große Festzelte vergeben werden müssen.

Egger akzeptiert Entscheidung, an seinem Anliegen ändert sich nichts

Egger sagt: "Wir akzeptieren, dass die gebotene Veränderung für das Oktoberfest 2026 aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar ist. Damit besteht nun Planungssicherheit für die diesjährige Wiesn. " An seinem eigentlichen Anliegen habe sich jedoch nichts geändert: "Wir möchten eine gerichtliche Klärung, damit die begehrten Festzeltplätze künftig unter Wahrung der traditionellen Aspekte in einem transparenten, objektiv nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden", so Egger weiter.

Seine Anwälte betonen: Das Bayerische Oberste Landesgericht habe die Verlängerung des Zuschlagsverbots nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten der Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung beruhe vielmehr allein auf der inzwischen weit fortgeschrittenen Zeit. Nach Auffassung des Gerichts könnte vor Beginn des Oktoberfestes 2026 kein neues ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mehr durchgeführt werden. 

Beschwerde soll fortgeführt werden

Die Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht werde fortgeführt, betonen Eggers Anwälte. Im Mittelpunkt stehe nun die Klärung, ob die Vergabe der Standplätze für die großen Zelte auf dem Oktoberfest grundsätzlich nach den Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts zu erfolgen hat. 

OB Krause blickt zuversichtlich auf das weitere Verfahren: "Der weiteren juristischen Klärung in der Hauptsache sehen wir gelassen entgegen, nachdem bereits die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren der Landeshauptstadt München für die großen Festzelte bestätigt hat."

Wiesn-Wirte sind zufrieden mit Entscheidung

Die Wiesn-Wirte reagieren ebenfalls erfreut. Christian Schottenhamel sagt: "Damit ist die Wiesn 2026 gesichert. Der Aufbau kann starten, darüber sind wir sehr glücklich!" Der Sprecher der Wiesn-Wirte und Betreiber des Armbrustschützen-Zelts Peter Inselkammer ist überzeugt: "Mit seiner Klagewut hat Egger nur Schaden angerichtet und völlig unnötig für große Verunsicherung bei unseren Mitarbeitern und Gästen gesorgt und das Ansehen Münchens beschädigt."

Neben den Klagen gegen Schottenhamel und Paulaner gehe der Wirt auch noch gegen die Schützenlisl auf der Oidn Wiesn vor. Da stelle sich Schottenhamel die Frage: "Möchte er sich dann eines aussuchen oder gleich alle drei Zelte haben, wenn er gewinnt?" Beide gehen davon aus, "dass die Entscheidung in der Hauptsache so ausgeht, dass Regionalität, unser schönes Brauchtum und die bayerische Tradition erhalten bleiben."

Wiesnstadträtin Anja Berger (Grüne) ist erleichtert: "Die betroffenen Wirte bleiben nicht länger im Ungewissen, ob sie aufbauen dürfen und können ihre nötigen Verträge, etwa mit Lieferanten, jetzt abschließen." Das Personal habe nun endlich Planungssicherheit und auch viele Münchnerinnen und Münchner habe das Gerichtsverfahren umgetrieben: "Viele haben bereits einen Wiesntisch reserviert und waren unsicher, ob es klappt. Jetzt können sich wirklich alle einfach unbeschwert auf die Wiesn 26 freuen."

"Tag der Freude und Erleichterung"

Lorenz Stiftl wird in diesem Jahr zum ersten Mal das Paulaner-Festzelt betreiben. Er ist sehr erleichtert und sagt zur AZ: "Heute ist ein Tag der Freude und Erleichterung! Es war schon eine sehr belastende Zeit, die nun glücklicherweise hinter uns liegt. Uns allen fiel ein großer Stein vom Herzen."

Endlich sei es nun möglich, all die Planungen für die Wiesn auch umzusetzen: "Endlich haben wir Planungssicherheit, was natürlich auch für unsere Wiesn-Gäste und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist", sagt seine Frau Christine Stiftl. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zu jeder Zeit über den aktuellen Stand informiert gewesen – und hätten der Familie Stiftl zu deren Freude die Treue gehalten. Lorenz Stiftl: "Von unseren über 400 Wiesn-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sind tatsächlich 99 Prozent bei uns geblieben, was uns natürlich freut. Nach der heutigen Gerichtsentscheidung können wir endlich alle Arbeitsverträge verschicken, was noch heute passiert."

Inselkammer zur Gerichtsentscheidung: "Sehr guter Tag"

Auch Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer atmet auf: "Heute ist ein sehr guter Tag. Diese Entscheidung ermöglicht die Durchführung der Wiesn. Die Wiesn ist weltweit einzigartig. Sie ist tief mit München und Bayern verwurzelt. Das Oktoberfest bleibt ein Fest der Regionalität, der Gastfreundschaft und der bayerischen Lebensfreude."

Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) meldet sich ebenfalls zu Wort: "Ich freue mich sehr und hoffe, dass das Gericht auch im Hauptsacheverfahren unserer Argumentation folgen wird. Denn die Stärke der Wiesn liegt in ihrer gewachsenen Festkultur und ihrer klaren Identität als münchnerisch-bayerisches Volksfest."

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