Angeklagte vom Gift-Mord freigesprochen
Eine 81-Jährige stirbt im Altenheim an einem Gift-Cocktail. Ihre Pflegerin landet vor Gericht: Verdacht auf Mord. Das Urteil: Bewährungsstrafe!
München - Eine 42-jährige Altenpflegerin ist die Angeklagte in einem Mordprozess: Sie soll im Altenheim eine 81-Jährige mit einem Gift-Cocktail getötet haben - damit sie den Schmuck behalten kann, den die demente alte Dame ihr überlassen hatte. Die Richter kommen zu einem anderen Ergebnis.
Die Pflegerin ist vom Vorwurf des Mordes an einer 81-jährigen Frau im Seniorenheim in Kreuth freigesprochen worden. Das Münchner Schwurgericht verurteilte die gelernte Krankenschwester am Montag dennoch: Wegen Unterschlagung und eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz bekam die Frau 18 Monate Bewährungsstrafe. Und nach dem Urteil sofort auf freien Fuß.
Beihilfe zum Selbstmord ist straffrei
Das Urteil entsprach im Schuldspruch und weitgehend auch im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine „milde Bewährungsstrafe“ plädiert. Das Gericht habe nicht zu der sicheren Überzeugung kommen können, dass die Seniorin getötet wurde, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Möglicherweise sei sie freiwillig aus dem Leben geschieden, mit Hilfe der Angeklagten. Beihilfe zum Selbstmord ist in Deutschland straffrei.
Tod durch einen tödlichen Mix
Die alte Dame war am 27. Mai 2012 in ihrem Appartement in dem Seniorenheim tot aufgefunden worden. Sie starb an einem Mix von Betäubungsmitteln im Saft, ergab die Obduktion. Wegen einer Verletzung an der Nase nahm die Polizei an, dass der 81-Jährigen der Giftcocktail gewaltsam eingeflößt worden sei. In Verdacht geriet die 45 Jahre alte Pflegerin, weil sie Schmuckstücke im Wert von etwa 10 000 Euro von der Seniorin angenommen hatte.
"Wir können nicht entscheiden, ob es so oder so war"
Dabei wusste sie, dass die leicht demente alte Frau unter Betreuung stand und über ihr Vermögen nicht mehr verfügen durfte. Die Pflegerin habe Angst gehabt, die Geschenke könnten von ihr zurückgefordert werden, nahm die Staatsanwaltschaft an. Schon der Vertreter der Anklage wich in seinem Plädoyer vom Mordvorwurf ab: „Wir können nicht entscheiden, dass es so oder so war.“
Die Angeklagte ist nicht vorbestaft
Nach eigenem Geständnis hat die Pflegerin über ihren Freund, einen Arzt, in Ungarn ein Narkosemittel besorgt, deshalb die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Für die Angeklagte sprach, dass sie nicht vorbestraft war. Bei der Unterschlagung sei sie nicht aktiv gewesen, sondern habe lediglich - wenn auch widerrechtlich – Geschenke angenommen.