Amtsgericht München: Antisemitismus - Mann für Beleidigung verurteilt

Mieterin beleidigt: Das Amtsgericht München verhängt eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro.
John Schneider
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An der Kreuzung der Nymphenburger Straße/Sandstraße: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht sowie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild)
An der Kreuzung der Nymphenburger Straße/Sandstraße: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht sowie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Auch heutzutage sind antisemitische Ressentiments immer noch gegenwärtig. Ein Fall wanderte jetzt vor Gericht.

Ein Vermieter soll im Streit seine jüdische Mieterin beleidigt haben. Strafanzeige wurde gestellt, es erging Strafbefehl, doch der 62-Jährige legte Einspruch ein. So kam es jetzt zur Hauptverhandlung am Amtsgericht.

Streit: Vermieter beleidigt Mieterin jüdischen Glaubens

Der Fall: Am 12. August 2020 kam es in dem Haus in Bogenhausen zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem 62-Jährigen und seiner damaligen Mieterin, die, wie er wusste, jüdischen Glaubens ist. In dem Streit soll der Vermieter dann gesagt haben: "Bei euch geht es ja immer nur um Pinke Pinke."

Beschuldigter legt nach: "Ich verstehe jetzt auch das Ressentiment gegen Juden"

Um seine Worte zu untermalen habe der Mann Daumen und Zeigefinger aneinander gerieben. Dann setzte er zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft noch einen drauf und sagte: "Ich verstehe jetzt auch das Ressentiment gegen Juden."

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Mit diesen Äußerungen hat der Mann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft an die nationalsozialistische Rassenhetze angeknüpft, wonach das Judentum in einer Weltverschwörung des sogenannten Finanzjudentums Nichtjuden finanziell ruinieren wolle. Er habe in Wort und Gestus seine Missachtung der Jüdin zum Ausdruck gebracht.

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch, doch das Gericht verurteilte den 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 90 Euro, also 4.950 Euro.

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  • katzenfliege am 05.04.2022 19:45 Uhr / Bewertung:

    Gut, dass er verurteilt wurde. Aber noch besser wäre es m.E. gewesen, ihn nicht ausgerechnet zu einer Geldstrafe zu verknacken, sondern zum Beispiel zu gemeinnütziger Arbeit in einer jüdischen Einrichtung.

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