34-Jähriger vor dem P1 verprügelt

Unternehmer Tobias B. (34) leidet heute noch an den Folgen der Fußtritte ins Gesicht Ihm wurde der Schädel zertrümmert. Die Täter kommen mit milden Strafen davon.
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Tobias B. (34) hat eine Titanplatte im Kopf.
Torsten Huber Tobias B. (34) hat eine Titanplatte im Kopf.

Dem Opfer wird der Schädel zertrümmert. Die Täter kommen mit milden Strafen davon

München - Unternehmer Tobias B. (34) leidet heute noch an den Folgen der Fußtritte ins Gesicht: „Nase, Jochbein – alles war gebrochen. Rechts habe ich eine Titanplatte und meine Zähne sind teils abgebrochen. Regelmäßig gehe ich zum Psychologen.” Die Schläger Alexander Sch. (27) und Philipp T. (22) standen in zweiter Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Landgericht. Sie bekamen milde Urteile: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Alexander Sch., dessen Familie auf der Wiesn einen Süßwarenstand betreibt.

Das Verfahren gegen seinen Spezl wurde gegen 500 Euro eingestellt. „Das Urteil ist ein Skandal wenn man bedenkt, was für hohe Strafen andere kriegen, die Menschen gegen den Kopf treten”, meint Christian Bärnreuther, der für Tobias B. die Nebenklage im Prozess führte. Die Tat passierte in der Nacht zum 3. Januar 2011 vor der Nobeldisco P1. Philipp T. stritt sich gerade mit seiner Freundin. Alexander Sch. stand dabei, soll seinen Freund dabei verbal unterstützt haben.

Tobias B. war damals als Parkwächter vor dem P1 tätig: „Ich habe mich um die Autos der Gäste gekümmert. Durch den Vorfall bin ich den Vertrag mit der Disco los.” Er beobachtete damals, wie sich plötzlich ein Gast in den Streit einmischte und sagte: „Man schlägt keine Frau.” Alexander Sch. fackelte nicht lange, ging auf den Gast los. Der Fehler des Parkwächters war: „Ich habe geschrien, dass sie es doch sein lassen sollen.

Es würde nichts bringen.” Alexander Sch. ging nun auf den Parkwächter los, haute ihn zu Boden und trat ihm dreimal laut Anklage ins Gesicht. Philipp T. griff nicht ein. Tobias B.: „Ich war sofort benommen, kann mich an nichts mehr erinnern.” Zehn Tage lag er im Klinikum rechts der Isar, konnte nur flüssige Nahrung aufnehmen. Ein Taxifahrer, der den Vorfall gesehen hatte, sagte: „Sch. hat wie ein Fußballspieler zugetreten.” Zu Gunsten von Alexander Sch. zählte, dass er keine Vorstrafen hat und an das Opfer 10000 Euro Schmerzensgeld zahlt.

 

 


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