Stadt legt Bilanz vor: In diesem Stadtviertel werden die meisten Wohnungen zweckentfremdet
Werden Wohnungen für Gewerbe, als Ferienwohnung, für Medizintourismus genutzt, oder stehen einfach leer – dann ist das eine illegale Zweckentfremdung. In einer Stadt wie München, wo es an Wohnraum, vor allem bezahlbarem, mangelt, ist das freilich ein Problem. Die Stadt geht deshalb entschieden gegen Zweckentfremdungen vor.
Die meisten Zweckentfremdungen gab es in Pasing-Obermenzing
Und das mit Erfolg: Das zuständige Sozialreferat hat 2025 seinen eigenen Rekord geknackt: 507 Wohnungen hat man für den regulären Wohnungsmarkt zurückgewonnen, die vorher zweckentfremdet waren. So viele wie nie zuvor. Das geht aus der Jahresstatistik hervor, die das Sozialreferat am Donnerstag dem Stadtrat vorgelegt hat. Die bisherige Höchstmarke aus dem Jahr 2024 lag bei 448 Wohnungen.
Von den 254 Wohneinheiten gingen die meisten Zweckentfremdungen auf Leerstand zurück, 145 Wohnungen wurden als Ferienwohnung genutzt und 108 Wohnungen waren gewerblich genutzt. Am meisten Zweckentfremdungen beendete das Sozialreferat in Pasing-Obermenzing.
Gerettet wurden insgesamt 30.000 Quadratmeter Wohnraum. Wenn die Stadt diese Menge an Wohnungen selbst baute, würde sie das 200 Millionen Euro kosten.
Dementsprechend haben auch die Zwangs- und Bußgelder, die verhängt werden können, einen Höchstwert erreicht: Zwangsgelder beliefen sich 2025 auf rund 1,2 Millionen Euro (2024: 1.095.500 Euro). Bußgelder für nachgewiesene Verstöße betrugen 2025 insgesamt über 700.000 Euro und damit deutlich über 2024 mit 290.768 Euro.
Auch auf der Meldeplattform Rekord an Online-Meldungen
Für die Verwaltung ist es mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden, festzustellen, ob tatsächlich eine Zweckentfremdung vorliegt. Unterstützung bietet dabei die 2018 eingeführte Online-Meldeplattform, über die Münchnerinnen und Münchner die Möglichkeit haben, Verdachtsfälle unkompliziert online zu melden.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 1225 Meldungen ein – so viele wie noch nie. Der Großteil betraf vermutete Leerstände. Besonders häufig wurden diese im Bezirk Neuhausen-Nymphenburg vermutet.
Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) erklärt, die Stadt gehe seit Jahren "mit allen Mitteln, die uns als Kommune zur Verfügung stehen", gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Hier sehe man das Resultat konsequenter Maßnahmen. Dietl betont: "Jeder einzelne Fall bedeutet für meine hoch engagierten Teams im Sozialreferat viel Recherche und Aufwand. Aber es lohnt sich."
Sofie Langemeier, sozialpolitische Sprecherin Die Grünen/Rosa Liste/Volt, ergänzt: „Wir haben nichts gegen die Studentin, die einmal für zwei Wochen ihr WG-Zimmer untervermietet. Aber dass Wohnungen, in denen Münchnerinnen und Münchner ein Zuhause finden könnten, für viel Geld als Ferienapartment missbraucht werden oder einfach leer stehen, geht gar nicht. Auch Medizintourismus ist weiterhin ein Problem."
Kurzzeitvermietungen müssen bald registriert werden
Im Laufe des Jahres wird außerdem die städtische Zweckentfremdungssatzung geändert. Künftig wird eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen eingeführt. Dann muss jede Wohnung, die auf einem Online-Portal als Ferienwohnung vermietet wird, zuvor online beim Sozialreferat registriert werden.
Eine Änderung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes zum 1. April dieses Jahres macht eine solche Registrierungspflicht möglich. Ohne diese durfte die Stadt hier nicht tätig werden.
Noch weitere Regelungen gefordert
Sozialreferentin Dorothee Schiwy erklärt, das Sozialreferat habe eine solche Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen schon lange gefordert. "Das erleichtert uns den Kampf gegen Zweckentfremdung deutlich", so Schiwy. Daneben fordern wir weiterhin eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. Mit diesen Pflichten wäre die strittige Auskunftserteilung durch die Plattformbetreiber gar nicht nötig.“
Diese Genehmigungspflicht fordert auch die Rathaus-SPD. Sie will außerdem, dass Vermieter ihre Wohnungen maximal acht Wochen jährlich als Ferienwohnung anbieten dürfen.
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