Vorsicht, Bankgebühren!

Nicht nur beim Geldabheben sollten Kunden auf die Gebühren achten. Die Abendzeitung klärt auf
Berrit Gräber |
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Eingabeschlitz eines Geldautomaten.
dpa Eingabeschlitz eines Geldautomaten.

Nicht nur beim Geldabheben sollten Kunden auf die Gebühren achten. Denn viele Institute stellen Leistungen in Rechnung, die laut Gesetz umsonst sein müssen. Die Abendzeitung klärt auf

MÜNCHEN Seit 15. Januar müssen Bankkunden beim Geldabheben an fremden Automaten noch mehr aufpassen. Private Banken verlangen nur noch 1,95 Euro von Fremdkunden. Aber die Sparkassen und Volksbanken kassieren weiter um die vier bis fünf Euro, manchmal sogar 7,50 Euro, wie jetzt eine Umfrage von Finanztest ergab. Bei der Münchner Stadtsparkasse sind es 3,95 Euro. Einziger Trost: Wenigstens zeigt der Automat nun vorher an, wie viel verlangt wird - und der Vorgang kann abgebrochen werden.

Kunden sollten aber nicht nur beim Fremdabheben genauer hinschauen, was in Rechnung gestellt wird, rät Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Viele Gebühren sind schlichtweg verboten. Die Banken verlangen trotzdem Geld, beispielsweise fürs Löschen der Grundschuld im Grundbuch. Oder eine „Beobachtungsgebühr” fürs gepfändete Konto. Oder „Schadenersatz” für geplatzte Lastschriften. Die AZ klärt auf, welche Gebühren erlaubt sind, und welche nicht.

So ist die Rechtslage: Unrechtmäßig ist eine Gebühr immer dann, wenn die Bank eine gesetzliche Pflicht erfüllt wie die Änderung von Freistellungsaufträgen. Kostenfrei müssen auch Leistungen sein, die eine Bank im eigenen Interesse ausführt wie die Wertermittlung einer Immobilie. Für diese Schätzung werden immer noch häufig über 100 Euro gefordert, obwohl nicht rechtens. Generell gilt: Bereits abgebuchte, unzulässige Gebühren können oft noch drei Jahre lang zurückgefordert werden. In strittigen Fällen beraten Verbraucherzentralen.

Rund ums Konto – das muss nicht bezahlt werden: Bareinzahlungen oder -abhebungen müssen gratis sein, wenn es ums eigene Konto geht. Bei Einzahlungen auf ein fremdes Konto darf das Geldinstitut dagegen extra kassieren, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Verweigert eine Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen oder Überweisungen, weil das Konto nicht gedeckt ist, dürfen keine Kosten anfallen - auch nicht für die Nachricht über die Nichtausführung. Ausnahme: Europaweite SEPA-Lastschriften.

Wenn die Bank oder Dritte im eigenen Interesse Auskünfte einholen, sind das allgemeine Geschäftskosten, für die Kunden nichts zahlen müssen. Nur wenn sie die Bank ausdrücklich auffordern, Auskünfte weiterzugeben, können Auslagen anfallen.

Geht eine Kreditkarte verloren oder kaputt, darf die Bank nicht in jedem Fall Geld für eine Ersatzkarte verlangen. Ist die Bank selbst für den Verlust verantwortlich, muss der Ersatz kostenlos sein.
Heben Kunden über ihren Dispokredit hinaus Geld ab, darf die Bank nicht bis zu fünf Euro extra in Rechnung stellen - zusätzlich zum ohnehin schon sehr hohen Zinssatz von 18,74 Prozent.


Unzulässige Strafgelder

Rund um Geldanlagen und Kredite – das muss nicht bezahlt werden: „Strafgelder” fürs Wechseln von Depots sind immer unzulässig. Ganz gleich, ob Kunden ihr Depot schließen und Wertpapiere komplett auf ein neues Geldinstitut übertragen. Oder ob sie nur einzelne Titel herauslösen. Die Bank darf in keinem Fall etwas dafür verlangen. Für die Depotführung sowie für An- und Verkauf von Wertpapieren darf dagegen kassiert werden.

Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten zu verbuchen und den Kunden kostenfrei darüber zu informieren.Niemand braucht extra zahlen, wenn er ein Vertragsangebot von einer Bank bekommt, das aber ablehnt. Es gehört zu den Geschäftsrisiken, dass Interessenten abspringen, bevor es zu einem Vertrag kommt.

Diese Gebühren sind rechtens: Lässt die Bank zu, dass das Girokonto über den vereinbarten Disporahmen hinaus überzogen wird, geht sie ein höheres Ausfallrisiko ein. Für den Mehraufwand kann sie einen Zinsaufschlag verlangen.

Wer innerhalb der EU per Kreditkarte und in Euro zahlt, kann dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Aber bei anderen Währungen oder außerhalb der EU darf die Bank Gebühren berechnen.
Auch Bereitstellungszinsen für Kredite sind rechtens. Die Bank braucht ein Darlehen nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das Geld noch nicht verwenden kann. 

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