So errechnen sich die Bezüge

Für die Rente sind drei Faktoren wichtig:
Der aktuelle Rentenwert. Er richtet sich nach der Entwicklung der Löhne. Zurzeit beträgt er in Westdeutschland 26,65 Euro. Wenn von „Rentenerhöhung“ durch den Bundestag gesprochen wird, ist die Erhöhung des Rentenwertes gemeint.
Der Rentenartfaktor: Er richtet sich nach der Art der Rente. Er beträgt beispielsweise für die reguläre Altersrente 1, für eine Erwerbsminderungs-Rente 0,5, für eine Vollwaisenrente 0,2.
Die persönlichen Entgeltpunkte. Sie setzen das frühere Einkommen des Rentners in einem bestimmten Kalenderjahr und die Beiträge, die gezahlt wurden, in Bezug zu den durchschnittlichen Löhnen und gezahlten Beiträgen. Ein Beispiel: 2003 verdienten die Versicherten im Schnitt 28938 Euro im Jahr. Verdiente der Rentner 2003 genau 28938 Euro, bekommt er für dieses Jahr einen Entgeltpunkt. Verdiente er die Hälfte, bekommt er einen halben Entgeltpunkt. Am Ende des Erwerbslebens werden die Entgeltpunkte zusammengezählt und mit dem aktuellen Rentenwert sowie dem Rentenartfaktor multipliziert. Hat ein Ruheständler etwa 40 Jahre lang genau soviel verdient wie der Durchschnitt aller Beitragszahler, erhält er, sofern er nicht vorzeitig in Rente geht, 40 x 1 x 26,65 = 1066 Euro Rente.