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EU-Gerichtshof: Apotheker dürfen ihre Privilegien behalten – die Apotheken-Kette Doc Morris erleidet eine Schlappe
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Enttäuscht: Die Apothekenleiterin Jutta Mueller in ihrer DocMorris Apotheke in Saarbrücken. Das gestrige Urteil des EUGH verbietet Apotheken-Ketten.
ap Enttäuscht: Die Apothekenleiterin Jutta Mueller in ihrer DocMorris Apotheke in Saarbrücken. Das gestrige Urteil des EUGH verbietet Apotheken-Ketten.

MÜNCHEN - EU-Gerichtshof: Apotheker dürfen ihre Privilegien behalten – die Apotheken-Kette Doc Morris erleidet eine Schlappe

Es geht um Geld, richtig viel Geld: 35 000 000 000 Euro, so viel lassen die Deutschen nach Schätzungen pro Jahr in den Apotheken. Diese 35 Milliarden Euro teilen sich laut Deutschem Apothekerverband (DAV) 21600 unabhängige Apotheken. Und niemand sonst. Das wird nun, nach einem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, auch so bleiben.

Das faktische Apotheker-Monopol bleibt bestehen

Denn das Monopol auf Artzney ist in Deutschland per Gesetz festgelegt. Es heißt Mehr- und Fremdbesitzverbot. Diese Regelung erlaubt nur studierten Pharmazeuten den Besitz einer Apotheke, plus drei Filialen. Der Internet-Anbieter DocMorris wollte dagegen eine Apotheken-Kette, wie sie es bereits unter anderem in England gibt, etablieren – erfolglos. Gestern hat das EuGH das Fremdbesitzverbot bestätigt, das faktische Apotheker-Monopol bleibt bestehen. Der EuGH erklärte, diese Wettbewerbs-Beschränkung lasse sich mit dem Ziel einer sicheren Arzneimittelversorgung rechtfertigen.

"Es ist völliger Unsinn, dass inhabergeführte Apotheken mehr Qualität bieten."

Der Vorsitzende des DAV, Fritz frohlockt: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen.“ Stimmt nicht, sagt der Gesundheitsökonom Gerd Glaeske von der Universität Bremen und Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit, der die Bundesregierung berät: „Es ist völliger Unsinn, dass inhabergeführte Apotheken mehr Qualität bieten. Ein Drittel der Apotheken schneidet bei der Beratungsqualität regelmäßig schlecht ab.“

DocMorris will trotzdem expandieren

Für ihn ist das Urteil „eine große Enttäuschung. Es stützt sowohl das Zunftwesen der Apotheker als auch deren Monopol.“ Die deutsche Apothekerzunft habe es sich darin seit Jahren gemütlich gemacht: „Die Einzelapotheke denkt ja nicht an Wettbewerb!“ Das Gericht schloss sich dagegen der Argumentation des EU-Generalanwalt Yves Bot gegen eine Lockerung des Fremdbesitzverbots an. Frau und Tochter von Bot sind Apothekerinnen. Die Folgen für die Kunden? DocMorris will trotzdem expandieren – mit legalen Franchise-Unternehmen. Die Verbraucher können also mit günstigen Pillen rechnen (siehe Tabelle unten).

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