OVG: Abschalteinrichtung bei Diesel-Autos rechtswidrig

VW und das Kraftfahrt-Bundesamt verteidigen das umstrittene Thermofenster. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin unzulässige Abschalteinrichtungen. Nun hat das OVG in Schleswig entscheiden.
dpa |
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Vor dem OVG Schleswig wurde über die Genehmigung eines VW-Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA verhandelt.
Vor dem OVG Schleswig wurde über die Genehmigung eines VW-Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA verhandelt. © Markus Scholz/dpa
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Schleswig

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von VW für rechtswidrig erklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte keine Freigabe dafür erteilen dürfen, entschied das Gericht in einem Berufungsverfahren außerdem. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.

Jahrelanger Streit zwischen Autobauern und Umweltschützern 

Eine Funktion dieses Updates für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) war das sogenannte Thermofenster, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren darüber, ob das zulässig ist. 

Das OVG in Schleswig wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgericht-Entscheidung zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe rechtswidrig war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, und sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen. 

VW kündigte Rechtsmittel an

"Volkswagen wird Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen", teilte der Konzern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Das nicht rechtskräftige Urteil hat keine Maßnahmen des KBA, wie z.B. behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen oder Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters, zur Folge." Die Entscheidung betreffe "eine niedrige fünfstellige Zahl" von Fahrzeugen.

"Zwei unzulässige Abschalteinrichtungen"

In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. "Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung", so das Gericht. "Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen."

Das Urteil ist laut Gericht nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Das KBA und die Volkswagen AG können jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Über diese hätte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

VW: Klage gegen Update-Genehmigung ist unbegründet 

KBA und VW sehen das Thermofenster als zulässig an. Es schütze vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von VW auch nach den Maßstäben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig. 

Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die "einen überwiegenden Teil des Jahres" einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne. 

Umwelthilfe führt weitere Verfahren 

Basierend auf dem aktuell verhandelten Musterverfahren führt die Umwelthilfe weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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