Neue Form des Widerrufs: Nicht zu schnell auf den Button drücken

Neue Möglichkeit zum Widerruf: Warum man bei Altverträgen vorsichtig sein sollte – gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen
Martina Scheffler
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Widerrufen? Da kommt es auch auf das Abschlussdatum eines Vertrages an.
Widerrufen? Da kommt es auch auf das Abschlussdatum eines Vertrages an. © IMAGO/Franci Leoncio

Die EU will den Verbraucherschutz stärken: Zum 19. Juni wird auch in Deutschland der Widerrufsbutton Pflicht. Damit solle "das sogenannte ewige Widerrufsrecht eingeschränkt werde", heißt es seitens des Bundesjustizministeriums. "Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks", hatte Ministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits im September mitgeteilt. "Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Doch die neuen Möglichkeiten sollten nicht zu unüberlegtem Handeln verführen, warnt nun die Verbraucherzentrale Hamburg. Wer etwa bei seiner Renten- oder Lebensversicherung vermutet, diese könne unlukrativ sein, solle sie nicht voreilig widerrufen. "Aus Sicht der Verbraucherschützer haben die zum 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderungen des Widerrufsrechtes keine Auswirkungen auf bis zum 18. Juni 2026 geschlossene Verträge", teilen die Experten mit.

Mit wenigen Klicks den Widerruf aussprechen – das ist bald möglich.
Mit wenigen Klicks den Widerruf aussprechen – das ist bald möglich. © IMAGO/Sascha Steinach

Altverträge könnten noch widerrufen werden, "sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist", darauf weist Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg hin. "Der Widerruf eines Vertrags ist in vielen Fällen besser als die Kündigung, bei der häufig nur ein magerer Rückkaufswert ausgezahlt wird." Das "ewige Widerrufsrecht" sei nicht gänzlich abgeschafft. Bei schwerwiegenden Belehrungsfehlern gelte es weiter.

Wann das Widerrufsrecht automatisch erlischt

"Nur wenn ein marginaler Belehrungsfehler vorliegt oder eine vorvertragliche Information nicht erteilt wurde, erlischt das Widerrufsrecht automatisch 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss", so Klug.

Wer kündigen will, kann das schon länger über einen entsprechenden Button tun. Dieser gelte aber, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, "nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen".

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