Mogelvorwurf bei Postbank-Übernahme: Urteil vertagt

Im Streit um den Aktienpreis bei der Postbank-Übernahme wird der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil erst am 29. Juli (9.00 Uhr) verkünden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe - Der BGH berät über eine Klage der Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel, die als Postbank-Minderheitsaktionär im Zuge der Übernahme durch die Deutsche Bank 25 Euro pro Aktie bekommen hatte. Hauptaktionär Deutsche Post hatte hingegen im Jahr zuvor fast das Doppelte kassiert (Az.: II ZR 353/12).

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte die Klägerin die Deutsche Bank beschuldigt, bei der Übernahme der Postbank die Kleinaktionäre über den Tisch gezogen und ihnen zu wenig für ihre Aktien bezahlt zu haben. Bekommt die Klägerin recht, müsste die Deutsche Bank nachzahlen und Minderheitsaktionäre entschädigen - die Rede ist von bis zu 1,6 Milliarden Euro.

Der Effecten Spiegel, einst Besitzer von 150 000 Postbank-Anteilen, entgingen 4,8 Millionen Euro - sie klagt diesen "Nachschlag" nun ein. In den beiden Vorinstanzen war sie gescheitert. Experten räumen auch der BGH-Klage wenig Aussicht auf Erfolg ein.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.