Mieterbund will Indexmieten noch niedriger halten

Indexmieten, möblierte Wohnungen, Kündigungsschutz: Der Mieterbund findet geplante neue Regeln zum Mieterschutz gut. Sie gingen aber nicht weit genug.
dpa |
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Justizministerin Hubig will Mieterhöhungen begrenzen. (Symbolbild)
Justizministerin Hubig will Mieterhöhungen begrenzen. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa
Berlin

Der Deutsche Mieterbund sieht die geplante Mietrechtsreform als unbedingt notwendig an, um Mieter vor sprunghaften Mieterhöhungen zu schützen. Angesichts explodierender Mieten bei Neuvermietungen seien die geplanten Maßnahmen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sogar noch zu wenig, sagte Mieterbundpräsidentin Melanie Weber-Moritz am Montag in Berlin. 

Der jüngste Gesetzentwurf der Justizministerin umfasst vier wichtige Punkte: Der Anstieg von Indexmieten soll auf 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Für möblierte Wohnungen ist vorgesehen, die Grundmiete und den Zuschlag für die Möblierung im Mietvertrag klar zu trennen. Dabei müsse die Mietpreisbremse eingehalten werden. 

Das soll nach dem Entwurf künftig auch für alle Kurzzeitmietverträge gelten, die über sechs Monate Laufzeit hinausgehen. Ferner sollen Mieter mit einem Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien. 

Mieterbund: 3,5 Prozent pro Jahr sind zu viel 

Aus Sicht des Mieterbundes ist bei den Indexmieten die mögliche Steigerung von 3,5 Prozent pro Jahr "noch zu hoch". Außerdem sollten Indexmietverträge bei Neu- und Wiedervermietungen gesetzlich ausgeschlossen werden, forderte Weber-Moritz. Der Eigentümerverband Haus und Grund hatte es zuvor als unfair bezeichnet, wenn Mieten nicht entsprechend der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung steigen dürften.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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