Maklerprovision: Gute Nachricht für Wohnungssuchende

... denn einen Monat nach Einführung des Bestellerprinzips ist es bereits Praxis, dass die Vermieter die Provision für den Makler zahlen. Was das für die Vermieter bedeutet.
München - Es gibt in der Tat Versuche, das zum 1. Juni eingeführte sogenannte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen zu umgehen. So zeigen manche Inserate „nur beispielhaft“ Bilder und Daten der angebotenen Wohnung – wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein Auftragsformular an den Makler schicken.
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Die gute Nachricht: Diese negativen Beispiele aus dem überhitzten Wohnungsmarkt in München sind offensichtlich Einzelfälle. Die ersten Erfahrungswerte: Die meisten Makler halten sich nach der Erfahrung des Deutschen Mieterbundes an die neue gesetzliche Regelung, wonach immer derjenige die Provision bezahlen muss, der einen Makler beauftragt – also im Gegensatz zur bisherigen Praxis nun in der Regel der Vermieter. Das sei allerdings auch nicht anders zu erwarten gewesen, betont Pressesprecher Ulrich Ropertz: „Es gibt keine wirtschaftlich vernünftige oder legale Möglichkeit, dies zu umgehen.“
Die Tricks der Makler: Einige Ausnahmen habe es zwar gegeben – beispielsweise erhoben Makler eine nicht näher begründete „Bearbeitungsgebühr“ oder behaupteten, dass die neuen Regelungen für möblierte Wohnungen nicht gälten. Aber dies seien schwarze Schafe, die es auch vor dem Stichtag schon gegeben habe, erläutert Ropertz. Ein Makler, der so agiere, begebe sich jedoch auf dünnes Eis: „Zum einen riskiert er Geldbußen bis zu 25 000 Euro, zum anderen riskiert er, dass der Mieter nicht zahlt oder sein Geld zurückfordert – der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren. Das ist kein wirkliches Geschäftsmodell, da herumzutricksen.“
Das sieht auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) so, in dem sich Makler, Verwalter und Immobilienberater zusammengeschlossen haben. „Wir sagen unseren Mitgliedern: Lasst die Finger davon“, betont Verbandsjurist Christian Osthus. „Irgendwelche Schlupflöcher zu suchen ist Quatsch.“
Die Folgen für die Makler-Branche: Fundierte Aussagen zu den Folgen des Bestellerprinzips auf die Branche lassen sich Osthus zufolge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Schließlich sind erst wenige Wochen vergangen, seitdem der Markt durchgemischt wurde. Vor der Einführung der Neuregelung hatten die Makler Zeter und Mordio geschrien, zwei Betroffene versuchten, das Inkrafttreten gar mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Sie erhielten jedoch eine Abfuhr.
Makler klagen über Einbußen: IVD-Spezialist Osthus behauptet, dass die auf Wohnungsvermietungen spezialisierten Makler durchaus schon jetzt teils hohe Einbußen hätten. Schließlich verschärft sich derzeit der Wettbewerb: Wo früher eine vom Mieter zu zahlende Provision von 2,38 Monatsmieten der Standard war, verhandeln die Vermieter nun durchaus über die Höhe der Courtage.
Und den Maklern droht weiteres Ungemach: „Die meisten werden es selbst probieren, ihre Wohnung an den Mann zu bringen“, prognostiziert Alexander Wiech vom Eigentümerverein Haus&Grund. Beim Online-Portal Immmobilienscout 24 vermag man eine entsprechende Verschiebung von gewerblichen zu privaten Anbietern derzeit zwar noch nicht erkennen. Doch erwarten die Spezialisten ebenfalls, dass zumindest die großen Wohnungsunternehmen ihre Flächen künftig in Eigenregie vermieten werden.