Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag länger aussetzen

Um von der Corona-Krise hart getroffenen Firmen Luft zu verschaffen, ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag bis Ende September ausgesetzt. Nun könnte diese Frist bis ins kommende Jahr verlängert werden.
dpa |
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Christine Lambrecht Anfang Juli bei einer Pressekonferenz in ihrem Ministerium.
Wolfgang Kumm/dpa/dpa Christine Lambrecht Anfang Juli bei einer Pressekonferenz in ihrem Ministerium.

Berlin - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien.

"Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen", sagte Lambrecht der "Bild"-Zeitung. Die Regelung solle aber nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Bis Ende September ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag ausgesetzt - damit aufgrund der Pandemie angeschlagene Firmen Luft bekommen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei signalisierte Unterstützung. Eine Verlängerung bis ins neue Jahr sei aus Sicht seiner Fraktion aber zu lang: "Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können."

© dpa-infocom, dpa:200808-99-89646/2

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