Kündigung des Bausparvertrags: „Am besten Einspruch erheben“

Finanzexperte Sascha Straub gibt  Bankkunden, denen derzeit die Bausparverträge gekündigt werden, einige Tipps.
von  Lokales
Falls der Bausparvertrag gekündigt werden soll, empfiehlt der Finanzexperte Sascha Straub im AZ-Interview: "Am besten Einspruch erheben".
Falls der Bausparvertrag gekündigt werden soll, empfiehlt der Finanzexperte Sascha Straub im AZ-Interview: "Am besten Einspruch erheben". © dpa

Finanzexperte Sascha Straub hat für Bankkunden, denen Bausparverträge gekündigt werden, einige Tipps.

AZ: Herr Straub, derzeit kündigen einige Banken reihenweise Bausparverträge. Dürfen die das so einfach?
Sascha Straub: Bei Bausparverträgen, die bereits voll bespart sind, ja. Wie es im anderen Fall ist, diese Frage beschäftigt derzeit einige Landgerichte. Die ersten Urteile trudeln langsam ein. Endgültig wird das Ganze aber der Bundesgerichtshof klären müssen.

Also ist das Ganze wahrscheinlich nicht rechtens?
Das kann man so eben nicht sagen. Bausparkassen und Banken berufen sich jetzt auf eine Kündigungsvorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Man könnte das als Schlupfloch bezeichnen. Ob sie damit auch durchkommen, muss aber erst die Rechtsprechung klären.

Können Sie besagtes Schlupfloch kurz erklären?
Bei einem Bausparvertrag muss der Sparer erst viele Jahre auf ein Bausparkonto einzahlen, damit er später einen Kredit zu günstigen Konditionen bekommt. Die Zeit der Einzahlungen nennt man Ansparphase, in der eine Kündigung vertraglich eigentlich nicht vorgesehen ist. Da es keine speziellen Vorschriften gibt, könnte dann das BGB anwendbar sein. Konkret der Paragraf 489. Der regelt das Kündigungsrecht des Darlehnsnehmers, auf das die Bausparkassen sich berufen.

Das heißt konkret?
Dass im Falle eines Bausparvertrages die Bank der Darlehensnehmer und der Sparer der Darlehensgeber sein könnte. Daraus würde folgen, dass die Bausparkasse ein Kündigungsrecht in der Ansparphase hätte. Viele der ausgesprochenen Kündigungen wären dann wirksam. Ob diese Rechtsauslegung aber Bestand hat – das ist eben die Frage, die gerichtlich geklärt werden muss.

Was raten Sie denn den Bankkunden, die von der Kündigungswelle betroffen sind?
Das kommt darauf an. Wenn der Bausparer bereits voll bespart ist und man ihn einfach nur als gut verzinste Spareinlage weiterlaufen lässt, wird man die Kündigung hinnehmen müssen. Wem aber gekündigt wird, obwohl die Bausparsumme noch nicht erreicht ist, der sollte auf alle Fälle immer Einspruch einlegen.

Warum?
Sollten die Gerichten künftig zugunsten der Sparer entscheiden, ist es für die Durchsetzung eigener Ansprüche von Vorteil, wenn man von Beginn der Kündigung widersprochen hat.

Wieso kündigen denn die Bausparkassen derzeit so viele Verträge? Ist das Zinsniveau tatsächlich so bedrohlich? Schließlich vergraulen sie damit vermutlich Kunden.
Die niedrigen Zinsen machen natürlich auch den Bausparkassen zu schaffen. Denn die älteren Bausparverträge, die ja noch um einiges besser verzinst sind, müssen trotzdem weiter bedient werden. Diese Altverträge loszuwerden, ist wie eine Art Einsparprogramm. Dies wird durch Kündigung oder auch auf die sanfte Tour angegangen. Es wird beispielsweise versucht die Kunden mit Prämien oder Alternativangeboten aus den lukrativen Altverträgen zu locken. Letztlich wird dies aber kaum zum Vorteil des Kunden sein.

 

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