Fahrverbot ausgesetzt - erste Laster rollen am Sonntag

Das Niedrigwasser der großen Flüsse hält an. Viele Frachtschiffe müssen ihre Ladung reduzieren. Zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße sollen Entlastung bringen.
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Die Ausnahmeregelung gilt in NRW zunächst bis zum 31. August.
Die Ausnahmeregelung gilt in NRW zunächst bis zum 31. August. © Roberto Pfeil/dpa
Düsseldorf

In mehreren Bundesländern ist das Fahrverbot für bestimmte Lkw an Sonn- und Feiertagen vorübergehend aufgehoben. Am ersten Sonntag seit Inkrafttreten der Ausnahmegenehmigung sind bereits einige Laster auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen zu sehen, wie dpa-Reporter berichten. 

Das NRW-Verkehrsministerium hatte das Fahrverbot am Freitag "für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen" ausgesetzt. Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Frachtschiffe derzeit nur mit einem Bruchteil der üblichen Ladung fahren. 

"Die Einschränkungen stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen", sagte Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). "Mit dieser Ausnahme-Regelung stellen wir sicher, dass Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden können." 

Verbände: Verlagerung kann Niedrigwasser-Auswirkungen abmildern 

Industrieverbände begrüßen die Regelung. "Wir sind im Gegensatz zu Schiff und Bahn nicht an feste Wege gebunden und werden die Waren dorthin bringen, wo der Kunde sie benötigt", sagte Bernhard Philipps, Vorsitzender des Verbands Spedition und Logistik NRW, dem WDR

BDI-Vertreter Holger Lösch sagte der "Rheinischen Post", die Verlagerung von Gütern auf Schiene und Straße während des Niedrigwassers könne die Auswirkungen abmildern und Wertschöpfungsketten stabilisieren. Jedoch würden fehlende Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig aufgefangen. 

Konsequenz nach Spitzentreffen 

Kritik kommt von der Gewerkschaft Verdi. "Der Vorstoß geht zu Lasten der Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe und stellt die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung in Frage", sagte Uwe Köpke, Bereichsleiter für Postdienste, Speditionen und Logistik. 

Neben Nordrhein-Westfalen haben bisher Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland das Sonn- und Feiertagsfahrverbot vorübergehend gelockert. Zuvor hatte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) bei einem Treffen mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen Sofortmaßnahmen angekündigt, um Lieferketten auf wichtigen Wasserstraßen wie Rhein, Donau und Elbe aufrechtzuerhalten. 

Die Regelung ist in NRW und Niedersachsen zunächst bis zum 31. August beschränkt. Zudem dürfen in NRW Lkw in den Sommerferien auch samstags fahren. In Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten die Ausnahmegenehmigungen bis längstens 30. September.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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