Europäischer Gerichtshof urteilt über Mehrwertsteuer für Taxis

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilt heute über die steuerliche Bevorzugung von Taxis gegenüber Mietwagen.
dpa |
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Luxemburg - Zwei Mietwagenunternehmer klagen in Deutschland gegen die Ungleichbehandlung: Sie müssen den normalen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zahlen, während für Taxianbieter nur 7 Prozent fällig werden. Der Bundesfinanzhof bat daraufhin die Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung relevanter Regelungen im EU-Recht.

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