EU-Gericht entscheidet über Markenschutz für Apple-Läden

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll entscheiden, ob die Ladengestaltung der Computerfirma Apple eine Marke ist. Apple will die Einrichtung seiner Läden beim Deutschen Marken- und Patentamt in München als Marke schützen lassen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Luxemburg - Das Patentamt lehnte ab, weil den Geschäften die nötige Unterscheidbarkeit zu Läden anderer Elektronik-Anbieter fehle. Normalerweise sei der Betreiber am Logo oder am Markennamen erkennbar.

Diesen ablehnenden Bescheid hat Apple vor dem Bundespatentgericht in München angefochten. Die Richter neigen dazu, Apple Recht zu geben. Sie wollen aber von ihren europäischen Kollegen wissen, ob eine Ladenausstattung nach EU-Recht überhaupt als Marke schützbar ist. Denn dort sei zwar von der Aufmachung von Waren die Rede, aber nicht von der Aufmachung von Dienstleistungen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.