Erste Länder erlauben Lkw-Transporte an Sonn- und Feiertagen

Das Niedrigwasser belastet die Lieferketten. Deshalb werden in den ersten Bundesländern kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße geschaffen.
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Wegen der niedrigen Pegelstände können Güter auf den Wasserstraßen nur eingeschränkt transportiert werden. (Archivbild)
Wegen der niedrigen Pegelstände können Güter auf den Wasserstraßen nur eingeschränkt transportiert werden. (Archivbild) © Federico Gambarini/dpa
Mainz

Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen wegen des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft. Damit könnten Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden, leichter auf der Straße befördert werden, teilten das Verkehrsministerium in Mainz und das Mobilitätsministerium in Saarbrücken zur Begründung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende. 

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut den Mitteilungen für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind. 

"Schaffen die nötigen Spielräume" 

Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. "Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume", erklärte der rheinland-pfälzische Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf. Die saarländische Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD) sagte, gerade für das Saarland als Industriestandort sei es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe ihr Ziel erreichten. 

Die Bundesländer haben sich nach eigenen Angaben mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht.

Der Vorschlag, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zuzulassen, war ein Ergebnis der Niedrigwasser-Fachkonferenz, zu der Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am Donnerstag in Bonn geladen hatte.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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