Ein Ticket für die ganze Fahrt – EU will einfache Zugreisen
Züge gibt es viele, aber findet man alle guten Verbindungen leicht? Und können sich Reisende darauf verlassen, auch im Ausland gut anzukommen? Die Europäische Union sieht hier Lücken und will die Lage verbessern - damit Bahnfahren attraktiver wird. Was geplant ist.
Was soll sich beim Planen ändern?
Verbraucher sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge auf großen Ticket-Plattformen übersichtlich alle Möglichkeiten sehen, von A nach B zu kommen. Die verschiedenen Reise-Optionen sollen transparent und neutral dargestellt werden - für alle Transportarten, neben Zügen etwa auch Busse, Flüge oder Fährverbindungen.
Plattformen sollen unter anderem Preis, Dauer, Abfahrtszeit und Treibhausgase darstellen, aber dürfen auch weitere Filteroptionen einführen. So könnte etwa verglichen werden, wie schnell und wie teuer die gleiche Langstrecke mit mehreren Zügen oder einer Mischung aus Bus, Bahn und Flugzeug zurückgelegt werden kann.
Was soll sich beim Buchen ändern?
Reisende sollen durchgehende europäische Fahrkarten kaufen können. Wenn sie in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission künftig immer als ein einzelnes Ticket. Das hat große Auswirkungen auf Verbraucherrechte bei Problemen unterwegs.
Plattformen mit besonders großer Marktmacht müssen den Plänen nach außerdem auch Tickets ihrer Mitbewerber anbieten, wenn diese das möchten. Als Beispiel nannte EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas die Seite der Deutschen Bahn. Für unabhängige Ticketplattformen soll es zudem einfacher werden, Tickets verschiedener Bahnunternehmen zu verkaufen.
Zugtickets sollen möglichst früh gekauft werden können, damit Passagiere besser planen können. Die Brüsseler Behörde wünscht sich mindestens fünf Monate vor der Fahrt, außer die Abfahrt steht noch nicht im Fahrplan.
Was soll bei Verspätungen oder Zugausfällen im Ausland gelten?
Fahrgäste sollen bei Problemen im Ausland künftig mehr Rechte haben. Voraussetzung ist, dass ihr Ticket als zusammenhängendes Ticket gilt und ausreichende Umstiegszeit eingeplant war.
Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen - also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden für die Erstattung des Tickets entscheiden.
Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Als Entschädigung sollen sie zudem bei Verspätungen über zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises bekommen, bei kürzeren Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Preises. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat.
Was ist bisher das Problem bei Verspätungen?
Bei vielen Fahrten ins Ausland werden bisher zwei getrennte Tickets unterschiedlicher Unternehmen ausgestellt und Kunden schließen rechtlich gesehen zwei separate Verträge ab - selbst wenn sie die Reise online zusammen buchen.
Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dürfen Reisende deswegen bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zählt.
Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen.
Wird der Vorschlag der EU-Kommission angenommen, sind künftig mehr Passagiere geschützt.
Was sagt die Branche?
Die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (englisches Akronym: CER) warnte vor möglicherweise steigenden Ticketpreisen durch eine zu große Macht großer Plattformen. Sie kritisierte unter anderem, dass es bei Flügen keine vergleichbaren Verpflichtungen gebe. Die Interessenvertretung, zu deren Mitgliedern auch die Deutsche Bahn gehört, wies darauf hin, dass Fahrgästen bereits jetzt mehr und früher Tickets online buchen könnten. Die Branche habe in den vergangenen Jahren erheblich in die technische Angleichung beim Datenaustausch investiert.
Über die Homepage der Deutschen Bahn beispielsweise können Kunden auch manche Fahrten in Frankreich, Österreich, Schweden, Großbritannien, Italien und der Schweiz buchen.
Wie reagieren Verbraucherschützer?
Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, Agustín Reyna, äußerte sich positiv: "Dieser Vorschlag könnte genau das Richtige sein, um die Verbraucher wieder für Bahnreisen zu begeistern. Die Buchung von Bahntickets ist in den letzten Jahren viel zu kompliziert geworden." Dies könne sich durch die Buchung auf mehr Plattformen ändern, teilte er mit.
Auch besserer Schutz der Verbraucher bei Problemen unterwegs sei wichtig. Nach der Vorstellung der BEUC sollen die geplanten neuen Fahrgastrechte aber auch gelten, wenn die Tickets in getrennten Vorgängen auf der gleichen Plattform gebucht wurden.
Warum will Brüssel die Regeln für Züge ändern?
Zugfahren soll attraktiver werden. Verkehrskommissar Tzitzikostas warb für das Reisen auf Schienen: "Die Bahn ist eine der sichersten, bequemsten und nachhaltigsten Arten zu reisen. Europa verfügt bereits über mehr als 200.000 Kilometer Eisenbahnstrecken, die unsere Länder, Regionen und Städte miteinander verbinden." Doch viele Europäer empfänden das System als zu kompliziert.
"Die Fahrgäste berichten uns immer wieder dasselbe: Die beste Route zu finden, kann schwierig sein. Der Preisvergleich ist frustrierend. Die Buchung grenzüberschreitender Reisen ist zu kompliziert. Und die Fahrgastrechte im Falle eines verpassten Anschlusses sind unklar", sagte der Grieche.
Wann kommen die Änderungen?
Das steht noch nicht fest - und auch nicht, ob alle kommen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag vorgelegt, über den nun in den nächsten Monaten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament beraten. Nur, wenn sich die beiden Institutionen einig werden, treten Änderungen in Kraft. Die Unternehmen sollen dann ein Jahr Zeit haben, ihre Seiten anzupassen.
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