Download mit unangenehmen Folgen
MÜNCHEN DVDs kaufen oder leihen, macht Mühe und kostet Geld. Zu viel Mühe und zu viel Geld, denken viele Internet-Nutzer, unter ihnen viele Minderjährige. Sie laden sich Spielfilme illegal aus dem Netz herunter. Das kann im schlimmsten Fall ins Geld gehen. Findige Anwälte nutzen den weit verbreiteten Rechteklau, mahnen Nutzer ab und fordern zum Teil horrende Lizenzgebühren.
Gutes Geschäft für die Juristen. Für Anwälte sind die Urheberrechtsverletzungen im Internet ein lukratives Betätigungsfeld. Der Aufwand für eine Abmahnung ist gering. Meistens scheuen die Beschuldigten eine gerichtliche Auseinandersetzung und zahlen die geforderten Gebühren, um die Sache aus der Welt zu haben.
Unwissenheit schützt nicht. Wer eine Musik- oder Videodatei ohne das Einverständnis des Künstlers kopiert, handelt illegal. Unwissenheit schützt den Nutzer nicht vor bösen Konsequenzen: Bei Werken im Internet muss er davon ausgehen, dass sie urherberrechtlich geschützt sind. Dies gilt auch für das so genannte Filesharing: Dabei laden sich Nutzer von Internet-Seiten eine Software herunter, die den Austausch von Dateien zwischen den Teilnehmern einer Tauschbörse ermöglicht. Der Nutzer wird dadurch automatisch zum Anbieter von früher heruntergeladene Dateien.
Bei Kindern kommt’s aufs Alter an. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Kinder Titel kopieren. Der Bundesgerichtshof traf dazu vor kurzem eine wichtige Entscheidung, über die die Stiftung Warentest berichtet. Ein 13-Jähriger hatte sich über 1000 Musiktitel vom heimischen PC heruntergeladen. Jetzt forderten die Anwälte von vier Plattenfirmen für 15 Dateien 3000 Euro Lizenzgebühren, außerdem fast 2400 Euro Anwaltsgebühren. Das Geld sollte der Vater zahlen. Der Chefarzt weigerte sich jedoch. Er habe seinem Sohn verboten, sich illegal mit Dateien einzudecken, argumentierte er. Der Fall ging durch die Instanzen – bis der Bundesgerichtshof feststellte: Es reiche, wenn Eltern ihre Kinder über die Rechtslage belehrten. Sie müssten nicht ständig kontrollieren, ob und wenn ja welche Dateien aus dem Internet heruntergeladen würden. Gut für den Chefarzt – er ist aus dem Schneider.
Allerdings können Platten- und Filmfirmen auch gegen Kinder vorgehen und von ihnen Schadenersatz verlangen. Voraussetzung: Die Kinder müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie etwas Illegales tun. Bei Siebenjährigen dürfte ein Anwalt mit dieser Rechtsauffassung nicht durchkommen, im Fall eines Vierzehnjährigen in der Regel schon.
Kein Formular des gegnerischen Anwalts unterzeichnen. Meist werden Nutzer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darin verpflichten sie sich, Titel nicht mehr zu kopieren. Um die Erklärung kommen Internet-Nutzer nicht herum, sagen Verbraucherschützer. Allerdings gehen die meisten Vordrucke, die Anwälte verschicken, zu weit. Oft verpflichten sich die Unterzeichner darin, horrende Gebühren zu zahlen, die sie eigentlich nicht zahlen müssten. Besser ist es, eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die sich auf das Nötige beschränkt und jedes Schuldanerkenntnis vermeidet. Dafür sollten sich Nutzer juristisch beraten lassen.
Abmahn- und Lizenzgebühren. Ziemlich heikel ist die Frage, ob und in welcher Höhe Nutzer auf Geldforderungen eingehen sollen. Oft würden stark überzogene Anwalts- und Lizengebühren in Rechnung gestellt, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest warnt jedoch davor, einfach auf Gutdünken einen Betrag festzusetzen und zu überweisen. „Diese Materie ist nichts für Amateure“, warnt er. Hilfe gebe es beim Fachanwalt. Liege der Fall nicht zu kompliziert, könne dem Nutzer mit einer Erstberatung geholfen werden. Die Kosten: Maximal 244 Euro. Rechtsberatung gibt es außerdem bei der Verbraucherzentrale. sun
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