Anleger-Prozess geht weiter

Nach über einem Jahr Pause geht heute der Schadensersatzprozess enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom weiter.
dpa |
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Frankfurt/Main - Zum 17. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ist es den Anwälten des Musterklägers erneut gelungen, die Beweisaufnahme zu erweitern. Mit einem Urteil wird daher noch nicht gerechnet. Der Senat hatte unter der Vorsitzenden Birgitta Schier-Ammann letztmals im Dezember 2010 mündlich über die Sache verhandelt.

Vor dem OLG geht es in einem Musterprozess um die Klagen von rund 17 000 Kleinanlegern, die für erlittene Kursverluste etwa 80 Millionen Euro Schadensersatz verlangen. Sie werfen der Telekom vor, in ihrem Börsenprospekt zum sogenannten dritten Börsengang im Jahr 2000 wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Beide Seiten gehen unabhängig vom Frankfurter Urteil davon aus, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt wird. Die ersten Klagen um den Börsengang stammen aus dem Jahr 2001.

In dem Prozess muss nach Angaben der Klägeranwälte nun noch die Frage verhandelt werden, ob die Telekom wichtige Haftungsrisiken verschwieg, die sie vom Bund und der Staatsbank KfW übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen aus dem stark beworbenen Börsengang geflossen. Zudem soll die Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im Prospekt viel zu positiv dargestellt worden sein.

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