1000 Euro mehr in der Tasche

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Der Bundestag setzt ein Karlsruher Urteil um: Künftig sind die Krankenkassenkosten von der Steuer absetzbar – das macht sich deutlich bemerkbar. Die AZ klärt wichtige Fragen
BERLIN Mal eine gute Nachricht für die Krankenversicherten: Der Bundestag hat gestern eine milliardenschwere Entlastung beschlossen, die dem Einzelnen bis zu 1000 Euro im Jahr bringt. Und: Ab 1. Juli gibt’s bereits eine erste kleine Finanzspritze – die Kassenbeiträge werden mit Steuerzuschüssen gesenkt.
Was kommt? Der Bundestag hat beschlossen, die Absetzbarkeit von Kassenbeiträgen drastisch auszuweiten. Das war allerdings nicht freiwillig, sondern folgt einem Verfassungsgerichtsurteil von 2008, wonach ein Basis-Gesundheitsschutz zum Existenzminium gehört und damit nicht besteuert werden darf. Die Entlastung bringt den Bürgern zehn Milliarden Euro. Familien profitieren mit einigen hundert Euro, bei Singles kann die Entlastung auf 1000 Euro steigen (siehe große Tabelle; Quelle: Bund der Steuerzahler).
Was ändert sich? Bisher konnten die Beiträge nur in engen Grenzen abgesetzt werden – bis insgesamt maximal 1500 Euro für alle Vorsorgebeiträge. Künftig können alle tatsächlichen Ausgaben von der Steuerschuld abgezogen werden – unter der Bedingung, dass sie eine Grundversorgung absichern (sprich: der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse). Nicht absetzbar sind Beiträge für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Bei wem die Krankenkassenausgaben pro Jahr unter 1900 Euro (Arbeitnehmer) oder 2500 Euro (Selbstständige) liegen, der kann bis zu dieser Grenze weiter Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsbeiträge absetzen. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute.
Was gilt für Privatversicherte? Diese können nicht ihre vollen Kosten absetzen, sondern eben nur bis zur Höhe des Basistarifs. Sie profitieren allerdings dennoch stark, weil nun auch Beiträge für Ehepartner und Kinder abgesetzt werden können. Das kann deutlich mehr als 1000 Euro bringen.
Warum profitieren Singles so viel deutlicher als Familien? Zum einen zahlen Familien wegen des Splittings ohnehin vielweniger Steuern; das heißt, bei Niedrigverdienern gibt es eben keine Steuerschuld, von der noch etwas abzuziehen wäre. Zum anderen hat das bisherige Recht Familien sehr günstig behandelt, weil die mitversicherte Ehefrau in der gesetzlichen Kasse gar keine Beiträge zahlt, für sie dennoch ein eigener Vorsorge-Freibetrag von 1500 Euro galt. Dass künftig die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden, lässt Singles so stark profitieren.
Und woher kommt die Entlastung zum 1. Juli? Das hat mit dem Urteil nichts zu tun, sondern ist Teil des Konjunkturpaketes: der Versuch, dem Bürger etwas zu geben. Dank eines Steuerzuschusses in den Gesundheitsfonds sinkt der Zentral- Beitragssatz von 15,5 auf 14,9 Prozent. Im Vergleich zum anderen Paket ist die Entlastung aber eher mager. tan
Entlastung ab 1 . Januar 2010
Jahreseinkommen - Ehepaar, 2 Kinder, Alleinverdiener - Single
18.000 Euro - 0,00 - 113,78
24.000 Euro - 0,00 - 175,13
30.000 Euro - 0,00 - 357,65
36.000 Euro - 198,00 - 566,54
42.000 Euro - 208,00 - 803,91
48.000 Euro - 246,87 - 967,44
54.000 Euro - 257,42 - 1.036,01
60.000 Euro - 267,97 - 1.091,93
66.000 Euro - 282,74 - 1.091,93
72.000 Euro - 293,29 - 1.091,93
Entlastung ab 1. Juli 2009
Nicht üppig, aber immerhin sofort: Im Rahmen des Konjunkturpakets wird mit Steuerzuschüssen der Kassenbeitrag um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren je zur Hälfte. Unsere Tabelle zeigt, was die 0,3 Prozentpunkte dem einzelnen Bürger bringen. Sie endet mit der Bemessungsgrenze von 3675 Euro, darüber bleibt die Entlastung gleich.
Monatsbrutto - Entlastung ab 1.7.09
1000 Euro - 3,00
1500 Euro - 4,50
2000 Euro - 6,00
2500 Euro - 7,50
3000 Euro - 9,00
3675 Euro u. mehr - 11,03
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