Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram & Co

Das Landgericht Frankfurt hat ein Urteil zu betrügerischen Anzeigen auf Social Media gefällt. Demnach muss Meta für Fake-Werbung haften und die Verbreitung stoppen. Was sagt der Kläger?
dpa |
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In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen zu Finanzprodukten. (Archivbild)
In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen zu Finanzprodukten. (Archivbild) © Andrej Sokolow/dpa
Frankfurt

Der US-Techriese Meta haftet laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt für Fake-Werbung auf seinen Social-Media-Plattformen Instagram oder Facebook. Dabei geht es um betrügerische Anzeigen mit dem Logo des Ratgeberportals "Finanzfluss" und Bildern seines bekannten Gründers. Meta habe die Veröffentlichung und Verbreitung der Fake-Werbung zu unterlassen, wie die Wettbewerbskammer entschied (Az.: 2-06 O 234/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.

Meta könne sich nicht damit entlasten, es habe keine Kenntnis von der Fake-Werbung gehabt, erläuterte das Gericht unter Verweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Demnach hafte ein Diensteanbieter dann, wenn er Kontrolle über die Inhalte ausübe. Nach Einschätzung der Kammer am Landgericht Frankfurt entscheide Meta darüber, in welcher Rangfolge und zu welchem Zeitpunkt Anzeigen erscheinen. "Und die Beklagte steuert die Ausspielung von Nutzerinhalten in den Feeds der Nutzer durch Algorithmen."

Kläger: "Das Urteil geht in die richtige Richtung"

In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen, die mit Gesicht und Namen des Gründers der Ratgeberplattform "Finanzfluss", Thomas Kehl, für betrügerische Geldanlagen warben. "Das Urteil geht in die richtige Richtung", teilte Kehl mit. "Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz vor weit verbreitetem Finanzbetrug, von dem immer mehr Menschen betroffen sind."

Meta wurde nach Angaben des Landgerichts außerdem verpflichtet, dem Kläger die Schäden zu ersetzen, die aus der Verbreitung auch sinngleicher Fake-Werbungen künftig entstehen. Zudem müsse das Unternehmen ihm Auskunft über die Fake-Werbung auf Instagram oder Facebook erteilen und über die dadurch generierten Einnahmen informieren.

Meta überprüft weitere Schritte

Ein Metasprecher erklärte, sein Unternehmen lehne diese Entscheidung mit allem Respekt ab. "Wir prüfen derzeit weitere Schritte. Betrüger sind hartnäckige Kriminelle, die immer ausgefeiltere Taktiken anwenden, um Menschen online ins Visier zu nehmen, und wir haben in diesem Fall erhebliche Maßnahmen ergriffen – darunter proaktive Erkennungsmaßnahmen und die Entfernung gemeldeter Inhalte."

Meta investiere in fortschrittliche KI, Tools und Partnerschaften, um Betrüger zu stoppen, sagte der Sprecher. "Im vergangenen Jahr haben wir über 159 Millionen betrügerische Anzeigen aufgedeckt und entfernt, davon 92 Prozent noch bevor sie uns gemeldet wurden. Wir werden die Überprüfung von Werbekunden, die Gesichtserkennung und die KI-gestützte Erkennung weiter ausbauen, um Menschen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens davor zu schützen, dass ihr Bild missbraucht wird."

Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechte von Betroffenen in einem Verfahren des Mediziners und Moderators Eckart von Hirschhausen gegen Meta gestärkt: Demnach reicht es nicht aus, gemeldete betrügerische Deepfake-Werbungen lediglich im Einzelfall zu löschen. Die Richter verpflichteten den Konzern, nach einem konkreten Hinweis auch eigenständig nach sinngleichen Fälschungen zu suchen und diese zu entfernen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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