Kunde bei Amazon Prime? So können Sie noch bis Ende des Jahres Geld zurückfordern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vor Kurzem eine Klausel zur Preisanpassung von Mitgliedsgebühren für Amazon Prime für unwirksam erklärt. Kunden können nun unter bestimmten Bedingungen Geld vom Versandriesen zurückfordern - und sollten dies noch vor dem Jahreswechsel tun.
Darum geht es: Amazon Prime seit 2022 teils deutlich teurer
Im Herbst 2022 hatte Amazon die Preise für ein Prime-Abo, mit dem Kunden etwa auch Inhalte beim Streamingdienst Prime Video ansehen können, teils deutlich angehoben. Kostete das reguläre Abo zuvor noch 7,99 Euro bei monatlicher Zahlung, muss die Kundschaft seither 8,99 Euro im Monat zahlen. Der Preis für die Mitgliedschaft wurde bei jährlicher Abbuchung von 69 Euro auf 89,90 Euro angehoben.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte und bekam vom Landgericht Düsseldorf im Januar dieses Jahres Recht. Amazon legte Berufung ein. Ende Oktober hat schließlich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz die entsprechende Entscheidung bestätigt. Eine zugrundeliegende Preisanpassungsklausel in den Teilnahmebedingungen von Amazon Prime wurde für unwirksam erklärt, die Berufung wurde zurückgewiesen. Das OLG Düsseldorf erklärte, dass die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden und dass die angeführten Regelungen in den Teilnahmebedingungen "intransparent" seien. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sprach von einem "wichtigen Signal [...]. Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das OLG Düsseldorf hat klar gemacht, dass Kund:innen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürfen." Laut Stiftung Warentest kann Amazon noch vor den Bundesgerichtshof ziehen "und wird das vermutlich auch tun". Dass die Entscheidung dort geändert wird, hält die Verbraucherorganisation "allerdings für aussichtslos".
Geld zurück? Warum Eile geboten ist
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden "Amazon unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern" können. Auch eine Sammelklage ist diesbezüglich geplant.
Wer das Abo noch zum alten Preis von 2022 abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, kann laut Stiftung Warentest daher eine Erstattung der Preisdifferenz fordern. Als Zustimmung gilt nach Auffassung der Stiftung Warentest auch bereits ein Wechsel von einem Jahres- auf ein Monatsabo, nachdem die neuen Preise bekanntgegeben wurden - oder umgekehrt. Es wird dazu geraten, bestenfalls noch bis Ende dieses Jahres zu handeln, damit die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.
Wichtig: Verbraucher müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Einen Musterbrief können Betroffene auf der Internetseite von Stiftung Warentest herunterladen.